Geldwäscherei, Vergewaltigung, Betrug: Am Montag startet ein Monster-Prozess
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Strafgericht
Basel-Stadt

Geldwäscherei, Vergewaltigung, Betrug: Am Montag startet ein Monster-Prozess

07.05.2024 06:21 - update 07.05.2024 16:45
Lea Meister

Lea Meister

Ab Montag muss sich ein 36-jähriger Hells Angel vor dem Basler Strafgericht verantworten. Die Liste der Vorwürfe gegen ihn ist lang und reicht von Geldwäscherei über Vergewaltigung bis hin zu sexuellen Handlungen mit Kindern.

52 Seiten lang ist die Anklageschrift in diesem Fall. Gefühlt genauso lang ist die Liste an Vorwürfen gegen den 36-jährigen Angeklagten im Prozess, der am Montag am Basler Strafgericht startet und auf 12 Tage angesetzt ist.

Zur Person

Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft liest sich wie das Drehbuch einer mehrteiligen Netflix-Serie. Sie zeichnet das Bild eines Mannes, der sich mit deliktischen Aktivitäten bereichern, sich einen luxuriösen Lebensstil leisten und zahlreiche Personen bestechen und ausnutzen konnte – nicht zuletzt auch minderjährige Mädchen, die er missbrauchte.

Auf Instagram hält sich der in Weil am Rhein wohnhafte Mann nicht zurück, wenn es darum geht, seinen extravaganten Lebensstil zu zeigen. Zudem pflegt er Kontakte zu zahlreichen bekannten Persönlichkeiten wie Capital Bra, Haftbefehl oder Loredana, die ihm allesamt öffentlich zum Geburtstag gratulierten. Auf Fotos in den Sozialen Medien tauchen auch immer wieder bekannte Fussballstars wie Breel Embolo und Funktionäre auf, so auch Akteure der Schweizer Nationalmannschaft, beispielsweise Trainer Murat Yakin. Gegenüber ch Media äusserten sich einige Spieler auf Anfrage zu ihrem Kontakt zum Hells Angel.

Der 36-jährige Angeklagte, nennen wir ihn Timur A.*, ist schon seit seiner Jugend delinquent und entsprechend mehrfach einschlägig vorbestraft. Dies ist der Anklageschrift zu entnehmen. Er verfügt über ein weitreichendes Netzwerk in der Schweiz, den umliegenden Nachbarländern und auch in seiner Heimat, der Türkei. Der Grossteil seines Einflusses geht laut der Staatsanwaltschaft von seiner Mitgliedschaft und seiner Stellung bei der Rockergruppierung Hells Angels aus.

Laut Anklageschrift ist er sicher seit 2016 Member, damals noch Teil von Nomads Turkey, dem türkischen Ableger der Hells Angels. Bereits im Oktober 2016 soll er eine führende Position bei den Hells Angels innegehabt haben. 2017 wechselte er mutmasslich zu den Hells Angels Basel und nahm auch dort schnell eine führende Stellung ein. Gegen aussen wurde er laut Anklageschrift gar als Chef der Hells Angels Basel wahrgenommen. Dem widersprach Dirk Riegert, seit neun Jahren Präsident der Hells Angels Basel, in einem Interview mit der BaZ im April vehement: Der Angeklagte habe gar keinen Rang, keine Funktion, geschweige denn eine Führungsposition gehabt. «Er war einfaches Mitglied.»

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft ist dennoch deutlich: Seine «Funktion innerhalb der Gruppierung» habe er aktiv für die ihm vorgeworfenen Taten genutzt. Seit Mitte Juni 2021 sitzt Timur A. in Haft.

Um zu verstehen, dass es sich bei diesem Strafverfahren nicht um ein alltägliches Verfahren handelt, muss die Geschichte in Kapiteln erzählt werden:

  • Kapitel 1: Der internationale Anlagebetrug
  • Kapitel 2: Bestechung und Begünstigung hinter Gittern
  • Kapitel 3: Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, harte Pornografie
  • Kapitel 4: Illegales Geldspiel
  • Kapitel 5: Gefälschte Covid-Zertifikate und ein bekannter Kunde
  • Kapitel 6: Waffen, Leasingbetrug, gefälschte Ausweise

Kapitel 1: Der internationale Anlagebetrug

Geldwäscherei, Vergewaltigung, Betrug: Am Montag startet ein Monster-Prozess
Fast 4 Millionen zahlten Anleger:innen insgesamt ein, ohne zu wissen, dass sie betrogen wurden. Bild: Pexels

76 in Deutschland wohnhafte Personen wurden über drei verschiedene Plattformen getäuscht und haben Geld auf Firmenkonten einbezahlt, die vom Angeklagten und dessen Mittäter kontrolliert wurden. Zudem wurden zahlreiche Anleger:innen von den gleichen Tätern in der Türkei über weitere, fiktive Anlageplattformen angegangen und getäuscht. So landeten weitere Zahlungen auf Firmenkonten in der Schweiz, Spanien, Polen und den Niederlanden.

Insgesamt zahlten zahlreiche Anleger:innen 3’643’048 Euro in fiktive Finanzprodukte ein, die anschliessend direkt oder indirekt in die Türkei weitertransferiert wurden.

Ermittelt wird nicht nur in Basel. Die Staatsanwaltschaft Dresden führt ein bundesweites Sammelverfahren gegen verschiedene Personen, die als hauptverantwortliche Täter hinter dem gross angelegten Anlagebetrug zum Nachteil von hunderten geschädigten Personen in Deutschland, Österreich und der Schweiz stehen sollen.

Timur A. soll die Geldflüsse in diesem international organisierten Anlagebetrugskomplex organisiert und kontrolliert haben und dabei mit einer bedeutenden Summe zu tun gehabt haben. Die Gelder liess er gemäss Anklageschrift in die Türkei überweisen oder veranlasste Barabhebungen und die Weitergabe an Kuriere der Hells Angels.

Das klare Ziel: Die Nachvollziehbarkeit des Geldflusses sollte verwischt werden. Die Anklageschrift wird hier deutlich: «Ohne seine Vermittlung, die Kontrolle und den engen Kontakt zu den Hintermännern in der Türkei, wären der Geldfluss der betrügerisch erlangten Gelder von den Geschädigten in Deutschland zu den Tätern in der Türkei, aber auch die Geldwäschereihandlungen nicht möglich gewesen.»

Kapitel 2: Bestechung und Begünstigung hinter Gittern

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Auch hinter Gittern baute der Angeklagte ein Netzwerk auf. Bild: Keystone

In diesem Kapitel kommen zwei weitere Personen ins Spiel, die in diesem Prozess mitangeklagt sind: Zwei ehemalige Mitarbeitende des Untersuchungsgefängnisses Waaghof.

Im Zeitraum vom 20. August bis 23. Oktober 2022 soll Timur A., der damals im Untersuchungsgefängnis Waaghof inhaftiert war, der mitangeklagten 28-Jährigen, die damals im Waaghof als Aufseherin gearbeitet hat, mehrfach Geld für Geschlechtsverkehr bezahlt haben. Gesamthaft geht die Staatsanwaltschaft von mindestens 3’500 bis 7’000 Franken aus, die die Aufseherin von einer Drittperson ausserhalb des Gefängnisses für ihre illegalen Dienste erhalten haben soll.

Der Angeklagte soll in Chatnachrichten der Mitangeklagten gegenüber zudem immer wieder mit seinem Reichtum geprahlt und ihr im Gegenzug für ihre pflichtwidrigen Handlungen ein schönes Leben, Ferien und teure Geschenke versprochen haben.

Der 36-Jährige hatte ein Handy hinter Gittern? Ja. Und jetzt wird es kompliziert: Die zweite mitangeklagte Person, ein 28-jähriger Mann, arbeitete ebenfalls im Waaghof und war gar mit der Mitangeklagten liiert. Er soll seine Freundin für sexuelle Dienste an den Hells Angel vermittelt und Informationen über inhaftierte Drittpersonen weitergegeben haben. Er soll zudem Gelder von Inhaftierten entgegengenommen und willentlich und wissentlich laufende Ermittlungen sabotiert haben.

Der Mitangeklagte soll für Timur A. Mobiltelefone und SIM-Karten organisiert und dafür jeweils 5’000 Franken pro Telefon verlangt haben. Die Mobiltelefone schmuggelte er während seiner Arbeitszeit ins Gefängnis und überliess sie dem Angeklagten und einem weiteren Insassen. Die Videos der Überwachungskameras im Gefängnis belegen dies.

Zudem wird er sich auch wegen Gewaltdarstellungen und Pornografie vor Gericht verantworten müssen. Zusammen mit weiteren Mitarbeitern des Waaghofs führte der Mitangeklagte einen Gruppenchat, in welchem insgesamt 263 Nachrichten geteilt wurden. Darunter befanden sich laut Anklageschrift verschiedenste Bilder und Videos mit rassistischen, menschenverachtenden, diskriminierenden, rechtsextremen, gewaltsamen und sexuellen Inhalten. Diese Bilder und Videos sollen zur blossen Belustigung versandt und auf seinem Mobiltelefon abgespeichert worden sein.

Die 28-Jährige ist wegen Begünstigung und sich bestechen lassen angeklagt. Ihr Partner, der 28-jährige Mitangeklagte, ist wegen Amtsmissbrauch, mehrfacher Begünstigung, mehrfachem sich bestechen lassen, mehrfacher Urkundenfälschung, mehrfachen Gewaltdarstellungen und mehrfacher Pornografie angeklagt.

Kapitel 3: Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, harte Pornografie

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Das 14-jährige Mädchen lernte den Angeklagten auf Snapchat kennen. Er soll sich an ihr vergangen und eine massive Drohkulisse aufgebaut haben. Bild: Unsplash

Zurück zum Hauptangeklagten Timur A., dem 36-jährigen Hells Angel. Der wegen sexuellen Handlungen mit Kindern und Nötigung bereits vorbestrafte mutmassliche Täter soll im Zeitraum von Januar 2018 bis mindestens Juni 2018 regelmässig telefonischen und persönlichen Kontakt mit einem Mädchen gehabt haben, welches er über den Instant-Messaging-Dienst Snapchat kennengelernt hatte. Der Angeklagte war damals 30-31, das Mädchen gerade einmal 14 Jahre alt.

Timur A. soll über Snapchat und WhatsApp ganz gezielt die Kontrolle über sein Opfer aufgebaut haben. Den Druck hielt er zudem aufrecht, indem er dem Mädchen drohte, ihr falsche Versprechungen machte und sie mit Nachrichten bombardierte. Er drohte ihr regelmässig damit, Bilder und Videos von ihr im Internet zu veröffentlichen, wenn sie nicht tun würde, was er verlangt.

Mindestens zweimal soll es zudem zu Oral- und Geschlechtsverkehr sowie einmal zu Analverkehr mit der damals 14-Jährigen gekommen sein. Zudem nötigte er das Mädchen, ihre kleine Schwester – eine damals 10-Jährige – in die sexuellen Handlungen miteinzubeziehen und ihm kinderpornografisches Material zu schicken. Der Angeklagte muss gewusst haben, dass keines der Mädchen 16 Jahre alt war. Bei der jüngeren Schwester muss ihm laut Anklageschrift zudem bewusst gewesen sein, dass sie «zweifellos unter zwölf Jahre alt» war.

Dem Transkript der Chatnachrichten ist zu entnehmen, dass sich die 14-Jährige immer wieder deutlich weigerte, ihre kleine Schwester miteinzubeziehen. «Die Schwester ziehe ich nicht in solche Sachen rein.» «Meine Schwester ist zu jung.» Dennoch schaffte er es, das Mädchen immer wieder derart unter Druck zu setzen, dass sie ihm gemeinsame Fotos und Videos mit kinderpornografischem Inhalt zuschickte.

Als Folge des Drucks und der dauernden Erpressungen traf sich das Mädchen einmal in Luzern und einmal in einem Hotel in Egerkingen mit dem Angeklagten. Dabei kam es zu Oral-, Geschlechts- und Analverkehr, den die 14-Jährige glaubte erdulden zu müssen, damit ihre intimen Bilder und Videos nicht im Internet landen. Ihr wurde versprochen, dass diese nach dem Akt gelöscht würden.

Timur A. versuchte mehrfach, die damals 10-jährige Schwester des Opfers in die sexuellen Handlungen miteinzubeziehen, was das Opfer sofort und bestimmt ablehnte. «Du hast mich überredet, Fotos zu schicken. Aber dass du mit meiner Schwester Sex hast, geht auf keinen Fall», so der Inhalt einer Chat-Nachricht. Nachdem er ihr 500 Franken plus ein Geschenk anbot, antwortete sie: «Sie ist noch ein Kind.»

Am 16. Juni 2018 schrieb die 14-Jährige dem Angeklagten schliesslich, dass ihr Bruder das Handy gefunden und alles herausgefunden habe. So entzog sie sich dem Angeklagten schliesslich. Im Prozess tritt sie als Privatklägerin auf und macht eine Zivilforderung geltend. Dem 36-Jährigen werden mehrfache Vergewaltigung, mehrfache sexuelle Nötigung, sexuelle Handlungen mit Kindern und Pornografie vorgeworfen.

Kapitel 4: Illegales Geldspiel

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Der Angeklagte soll mehrere Shops administriert haben, die illegale Geldspiele wie Online-Sportwetten gewerbsmässig anbieten. Bild: Keystone

Zusätzlich zu den bereits geschilderten Vorwürfen soll Timur A. auch als Mitglied einer Bande gehandelt haben, die sich ohne Bewilligung zur fortgesetzten Organisation von Grossspielen zusammengefunden haben soll. Der 36-Jährige handelte dabei als Reseller. Er war also zuständig für die Eröffnung und Abrechnung verschiedener Verkaufsstellen, in welchen illegale Geldspiele wie Online-Sportwetten oder Spielbankenspiele gewerbsmässig angeboten werden.

Über seinen Administratorenzugang konnte der Angeklagte die Umsätze, Kontostände und Abrechnungen der von ihm eröffneten Shops verwalten und kontrollieren. Ende Mai 2022 betrug das dem Angeklagten als Reseller zur Verfügung stehende Kapital rund 174’000 Franken.

Der 36-Jährige soll dabei mindestens neun Shops administriert haben. Nach demselben Prinzip soll er zudem auch über den nicht autorisierten Online-Geldspielanbieter Contobet Shops administriert haben. Es handelt sich dabei um einen schweizweit ausschliesslich im illegalen Wettmarkt agierenden Geldspielanbieter. Auf dieser Plattform soll er sechs Shops administriert haben. Zwischen Juni 2020 und März 2021 soll der Angeklagte allein über Contobet einen Umsatz von gut 452’000 Franken erwirtschaftet haben, wobei er laut Anklageschrift mindestens 67’000 bis 90’000 Franken für sich selbst eingenommen haben soll.

Es ist aber von deutlich höheren Beträgen auszugehen, da der Angeklagte die Shops laut der Staatsanwaltschaft über Contobet wohl schon vor 2019 administriert hat. Timur A. soll als Kopf dieser lokalen Bande agiert haben und Personen Anweisungen gegeben und Botengänge und Gefälligkeiten organisiert haben. Er wäre laut Anklageschrift problemlos bereit gewesen, sein Netzwerk weiter zu vergrössern und auf weitere Shops auszuweiten.

Kapitel 5: Gefälschte Covid-Zertifikate und ein bekannter Kunde

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Der 36-Jährige soll Drahtzieher gewesen sein, indem er bestimmte, wer gefälschte Covid-Testzertifikate erhielt und diese dann auch ausstellen liess. Bild: Keystone

Im Mai 2021 bestimmte der Bundesrat mit seiner Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung von Covid-19, dass man sich 10 Tage in Quarantäne begeben musste, wenn man Kontakt mit einer nachweislich positiv getesteten oder symptomatischen Person gehabt hatte.

Daraus baute sich Timur A. mutmasslich einen weiteren Geschäftszweig auf, indem er in Zusammenarbeit mit einer Angestellten eines medizinischen Labors falsche molekularbiologische Endbefunde ausstellen liess. Die Labor-Mitarbeiterin führte dafür Tests an sich selbst durch, welche sie im Namen anderer Personen einreichte, um anschliessend negative Test-Befunde zurückgeben zu können.

Der Angeklagte soll laut Anklageschrift der Drahtzieher gewesen sein, indem er bestimmte, für wen die entsprechenden Fälschungen erstellt wurden und sie letztlich auch an die Empfänger weitergab. Auch er selber liess sich ein gefälschtes Zertifikat ausstellen. Unter den 13 in der Anklageschrift aufgeführten Kund:innen taucht – wie bereits medial berichtet wurde – auch ein bekannter Name auf: Nationalspieler Breel Embolo soll sich beim Hells Angel ein gefälschtes Covid-Testzertifikat geholt haben.

Für Timur A. kommen die Anklagepunkte mehrfache Urkundenfälschung und Widerhandlung gegen das Epidemiegesetz dazu.

Kapitel 6: Waffen, Leasingbetrug, gefälschte Ausweise

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Die Liste der Vorwürfe wird noch länger: Illegaler Waffenbesitz, Leasingvertrag für ein Luxus-Auto mit deliktischen Geldern bezahlt, Papiere gefälscht. Bilder: Keystone / Archiv

Zwischen März 2016 und Mitte Juni 2021 soll Timur A. eine Waffe mit 250 9mm-Patronen besessen haben. Unrechtmässig, da es ihm als türkischer Staatsangehöriger in der Schweiz verboten ist, eine Waffe zu besitzen.

Mitte 2020 schloss ein separat Beschuldigter zudem einen Leasingvertrag für einen Mercedes-Benz AMG GT63S ab mit dem einzigen Ziel, dem angeklagten 36-Jährigen das Luxusfahrzeug im Wert von 126’049 Euro zu verschaffen. Zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung war der Angeklagte offiziell noch hoch verschuldet und verfügte über kein legales Einkommen oder Vermögen, weshalb er keinen Leasingvertrag auf seinen Namen abschliessen konnte. Die Leasingraten wurden dann mit den aus illegalem Geldspiel und möglicherweise auch aus dem Anlagebetrug erwirtschafteten Vermögenswerten vom Angeklagten abbezahlt.

Um die eigene Ein- und Ausreise innerhalb des Schengen-Raums zu vereinfachen, soll sich Timur A. eine slowenische ID-Karte und einen slowenischen Führerausweis erstellt haben lassen. Die falschen Papiere soll er folglich zur Täuschung über seine tatsächliche Identität und Staatsbürgerschaft verwendet haben.

Die Liste der Vorwürfe gegen den 36-Jährigen wird nicht kürzer: Es kommen die Vorwürfe der Widerhandlung gegen das Waffengesetz und der mehrfachen Fälschung von Ausweisen hinzu.

Monster-Prozess startet am Montag

Geldwäscherei, Vergewaltigung, Betrug: Am Montag startet ein Monster-Prozess
Am 13. Mai wird der Prozess am Basler Strafgericht eröffnet. Angesetzt ist er auf 12 Tage. Bild: Keystone

Ab Montag wird sich Timur A. also vor dem Basler Strafgericht verantworten müssen. Auch die beiden damaligen Aufseher:innen des Untersuchungsgefängnisses Waaghof werden vor Gericht erscheinen müssen.

Ob der Prozess wirklich 12 Tage dauert, wird sich zeigen. Es ist mit einem grösseren Sicherheitsdispositiv zu rechnen. Das Urteil wird Stand jetzt am 30. Mai verkündet. Für die Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

Baseljetzt wird den Prozessauftakt live vor Ort begleiten.

*Name der Redaktion bekannt

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Kommentare

Dein Kommentar

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07.05.2024 18:02

KarlBP

Timur A*. hätte es mit weniger Gier in unserem System weit gebracht, ich hoffe die Beweise reichen dann doch um einen längeren Gefängnisaufenthalt und eine Ausweisung im Anschluss zu ermöglichen.

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