300-Millionen-Kredit für Universitätsspital laut Gutachten gesetzeswidrig
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Neubau
Basel-Stadt

300-Millionen-Kredit für Universitätsspital laut Gutachten gesetzeswidrig

08.02.2024 09:15 - update 08.02.2024 11:49
Larissa Bucher

Larissa Bucher

Der Regierungsrat genehmigt dem Universitätsspital ein Darlehen von 300 Millionen Franken. Laut einem juristischen Gutachten fehle dem jedoch die Rechtsgrundlage, schreiben die Basler Privatspitäler.

Um die umfassenden Neubaupläne des Universitätsspital Basel absichern zu können, gewährt die Regierung einen Kredit von 300 Millionen Franken. Die Planung basiere auf politisch breit abgestützten Grundlagen, heisst es vergangenes Jahr von Seiten Regierung. Geplant ist der Ersatzbau des Klinikums 2 (K2), der Neubau des Klinikums 3 (K3) und die Realisierung des Grossprojekts «Campus Gesundheit».

Ein neues juristisches (Partei-)Guthaben zeigt nun jedoch, dass das Darlehen der Regierung für dieses Projekt gesetzeswidrig sei. «Solche indirekten Finanzhilfen sind gesetzlich nicht vorgesehen, verleiten zu überdimensionierten Investitionen und führen zu Intransparenz», schreiben die Basler Privatspitäler am Donnerstag in einer Mitteilung. Sie fordern den Grossen Rat zu eine Anpassung der Vorlage auf.

Rechtsgrundlage fehlt

Die unabhängige Prüfung des Kredits gaben die Basler Privatspitäler gemeinsam mit dem Verband der basellandschaftlichen Privatkliniken in Auftrag. Die Juristen Daniel Staffelbach und Dr. Martin Zobl kamen laut Medienmitteilung zum klaren Ergebnis, dass für die Gewährung des vorgeschlagenen Darlehens eine Rechtsgrundlage fehlt.

Dazu käme, dass der Zinssatz, die Laufzeit und der vollständige Verzicht auf Sicherheiten nicht marktüblich seien. Für den Kredit mit einer Laufzeit von 45 Jahren soll nämlich ein fester Zinssatz von 0.8 Prozent gelten, was lediglich dem aktuellen Zinssatz für (risikofreie) Bundesanleihen entspreche. Der Regierungsrat rechne aber von Anfang an mit der Möglichkeit, dass das Darlehen später gar nicht zurückbezahlt werden kann und beabsichtigt gegebenenfalls, auf die Rückzahlung zu verzichten, heisst es in der Mitteilung weiter. Der marktübliche Zinssatz für ein solch risikobehaftetes Darlehen liege gemäss Kreditzinsstatistik sehr viel höher bei 3.2 – 4.5 Prozent.

Weiter kommt das Gutachten zum Schluss, dass der Kanton Basel-Stadt seinen öffentlichen Spitälern ausschliesslich Darlehen zu Marktkonditionen gewähren darf, was in diesem Beispiel nicht der Fall sei. Somit würde der Kredit auch dem bundesrechtlichen Finanzierungskonzept widersprechen.

Forderungen an den Grossen Rat

Die Basler Privatspitäler fordern nun konkret gleiche Bedingungen für alle Spitäler mit kantonalen Leistungsaufträgen, unabhängig von Trägerschaft und Rechtsform und die Gewährleistung einer risikogerechten Verzinsung von kantonalen Darlehen nach transparenten, objektiven Kriterien.

Bereits am 1. Februar 2024 fand auf Einladung der Finanzkommission und der Gesundheits- und Sozialkommission des Grossen Rats ein gemeinsames Hearing zu den Forderungen statt. Die Privatspitäler erwarten laut Mitteilung, dass der Grosse Rat Darlehen nicht in der beantragten Form gewährt.

Das Gesundheitsdepartement lehnt die Schlussfolgerungen im Memorandum «entschieden» ab, wie es in einer Stellungnahme auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA heisst. Die beauftragte Kanzlei bezeichne das Dokument selber als Memorandum und nicht als Rechtsgutachten, wie die Privatspitäler suggerierten.

Das Darlehen, das der Kanton dem Universitätsspital Basel gewähren wolle, widerspreche weder kantonalem noch übergeordnetem Recht und stellt keine unübliche Finanzierungsform dar, schreibt das Gesundheitsdepartement.

Die neue Normalität?

Die Finanzierung von Spitalneubauen in der Schweiz gestaltet sich grundsätzlich immer als schwierig, schreiben die Basler Privatspitäler weiter. So habe auch das Felix Platter-Spital sein Eigenkapital vollständig abschreiben müssen und auch das Kantonsspital Baselland habe die Notwendigkeit neuer kantonaler Darlehen für seine Ersatzbauten kommuniziert.

Es stelle sich deshalb die Frage, ob die kantonale Mitfinanzierung der Spitalinfrastruktur nun zur neuen Normalität wird. «Es kann nicht sein, dass die Finanzierung von öffentlichen Spitalbauten unter Missachtung bestehender Gesetze einzelfallweise geregelt wird, zumal die Kantone Basel-Stadt und Baselland das Ziel der Gleichbehandlung von öffentlichen und privaten Spitälern im Staatsvertrag festgeschrieben haben», sagt Martin Birrer, Präsident der Basler Privatspitäler und Direktor des Adullam-Spitals.

Auch Rebekka Hatzung, BSPV-Vizepräsidentin und Direktorin des St. Claraspitals betont: «Die Privatspitäler sind unverzichtbarer Teil des regionalen Gesundheitssystems und es liegt ihnen viel daran, dass dieses nicht weiter in Schieflage gerät. Die finanzielle Situation spitzt sich für alle Spitäler gleichermassen zu – unabhängig von ihrer Trägerschaft.»

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