Aargauer Obergericht spricht «Höhlenmörder» vom Bruggerberg schuldig
©Bild: Google Maps
Justiz
Schweiz

Aargauer Obergericht spricht «Höhlenmörder» vom Bruggerberg schuldig

25.03.2024 10:41 - update 25.03.2024 14:51

Baseljetzt

Das Aargauer Obergericht hat am Montag einen heute 25-jährigen Schweizer wegen des «Höhlenmordes» vom Bruggerberg und einem früheren Vorfall zu über 19 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Es ordnete eine stationäre Massnahme an.

Mit seinem Entscheid bestätigte das Obergericht das Urteil des Bezirksgerichts Brugg vom Oktober 2022. Die Freiheitsstrafe wird zugunsten der stationären Massnahme für schwer gestörte Täter aufgeschoben. Die Massnahme hat kein im Voraus festgelegtes Ende. Die Entlassung hängt vom Behandlungserfolg ab. Die Massnahme wird deshalb im Volksmund auch «kleine Verwahrung» genannt.

Mehrere Therapien verweigert

Bei der Urteilseröffnung appellierte der vorsitzende Richter an den Beschuldigten: Es liege jetzt an ihm, «Ihre Chance wahrzunehmen» und bei der Therapie so mitzumachen, dass sie Erfolg habe. Sei dies nicht der Fall, so drohe eine Verwahrung – «das muss Ihnen klar sein». Der junge Schweizer hatte sich in den vergangenen Jahren verschiedenen Therapieversuchen verweigert.

Der Verteidiger blieb mit seinen Anträgen chancenlos. Er wollte erreichen, dass sein Mandant aufgrund seiner gutachterlich festgestellten psychischen Störung als schuldunfähig eingestuft und freigesprochen würde. Dazu verlangte er ein neues oder ergänzendes psychiatrisches Gutachten. Die Freiheitsstrafe sei zudem deutlich zu reduzieren.

Dass der junge Mann eine stationäre Behandlung benötigt, war unbestritten. Laut Psychiater ist die Prognose für ein künftiges deliktfreies Verhalten «sehr ungünstig». Anders, als in der erstinstanzlichen Verhandlung forderte der Verteidiger nicht mehr kategorisch eine Massnahme für junge Erwachsene, die mit dem 30. Geburtstag enden muss.

Tödliche «Mutprobe»

Am 7. April 2019 brachte der Beschuldigte seinen 24-jährigen Kollegen unter dem Vorwand einer Mutprobe dazu, am Bruggerberg in eine enge Höhle zu kriechen. Dann versperrte er den Eingang mit Felsbrocken und Erde. Der lebendig Begrabene hatte keine Überlebenschance. Er erfror in der kalten Höhle.

Nur eine Woche zuvor hatte der Beschuldigte den gleichen Kollegen im Tessin einen Steilhang hinunter geschubst. Er überlebte mit Glück nur leicht verletzt und nahm an, es habe sich um ein Versehen gehandelt. Diesen Vorfall stufte das Gericht als versuchten Mord ein.

Ausführliche Antworten des Angeklagten

Ins Gericht gebracht wurde der sehr kindlich aussehende Beschuldigte in Fussfesseln. Auf Fragen antwortete er eifrig und wortreich. Manchmal verstand er nicht, was der Richter meinte. Als dieser ihn etwa fragte, ob er keine Gewissensbisse gehabt habe, fragte er zurück «Was ist das?»

Dass er den Freund im Tessin geschubst habe, bestritt der Beschuldigte. Allerdings hatte er in den ersten Einvernahmen nach seiner Verhaftung von sich aus detailreich von dem Vorfall erzählt, und die Erzählungen stimmten überein mit dem, was der Freund damals seinen Eltern berichtet hatte. Das Gericht habe keine Zweifel, dass er den Freund gestossen habe, sagte der Richter. (sda/daf)

Feedback für die Redaktion

Hat dir dieser Artikel gefallen?

Kommentare

Dein Kommentar

Mit dem Absenden dieses Formulars erkläre ich mich mit der zweckgebundenen Speicherung der angegebenen Daten einverstanden. Datenschutzerklärung und Widerrufshinweise

Kommentare lesen?

Um Kommentare lesen zu können, melde dich bitte an.