Aargauer Parteien müssen auch in Zukunft keine grösseren Zuwendungen offenlegen
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Aargauer Parteien müssen auch in Zukunft keine grösseren Zuwendungen offenlegen

04.11.2025 16:37 - update 04.11.2025 17:58

Baseljetzt

Die Gesetzesrevision für mehr Transparenz bei der Politikfinanzierung kommt nicht zustande. Nach der Vorlage hätten Parteien Zuwendungen über 15’000 Franken offenlegen müssen.

Der Grosse Rat entschied am Dienstag mit 87 zu 49 Stimmen, nicht auf die Gesetzesrevision zur Umsetzung der Transparenzregeln einzutreten. Der Regierungsrat hatte die Vorlage aufgrund einer Motion der FDP ausgearbeitet.

Auf dem Tisch lag eine Revision des Gesetzes über die politischen Rechte. Damit sollten Regeln auf Kantonsebene eingeführt werden. SP, Grüne, GLP und EVP sprachen sich für die Vorlage aus.

Die Regel hätte für Spenden ab 15’000 Franken gegolten

Es war vorgesehen, dass Parteien alle Zuwendungen ab 15’000 Franken offenlegen müssen. Für kantonale Wahlen und Abstimmungen sollte eine Meldepflicht ab 50’000 Franken gelten. Mit dem Entscheid des Grossen Rates verschwindet die Vorlage in der Schublade.

Die Mitte-Partei hielt fest, der Nutzen stehe in keinem Verhältnis zum Aufwand. Auch die SVP erachtete das Gesetz als «unnötig». Es bringe für alle einen Mehraufwand, ohne dass es einen Mehrwert für die Demokratie gebe.

SP, Grüne und GLP stellten sich hinter die Vorlage. Die Transparenz sei ein Grundpfeiler der Demokratie, hielten sie fest. Die Vorlage orientiere sich an den Regeln auf Bundesebene.

Landammann und Justizdirektor Dieter Egli (SP) sagte, es sei «etwas irritierend», dass es einen Nichteintretensantrag gebe. «Wenn sie jetzt nicht mehr wollen, was sie gewollt haben – dann ist der Nichteintretensantrag logisch», sagte Egli. (sda/jsa)

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