Ab 2025 können Löcher bei Säule 3a nachträglich gestopft werden
Säule 3a
Schweiz

Ab 2025 können Löcher bei Säule 3a nachträglich gestopft werden

06.11.2024 12:04 - update 06.11.2024 12:12

Baseljetzt

Wer Lücken in der dritten Säule hat, kann diese ab 2025 schliessen. Durch diese Änderung gibt es voraussichtlich weniger Steuereinnahmen.

Wer bisher keine oder nur Teilbeiträge in die Säule 3a eingezahlt hat, kann ab 2025 entstandene Lücken unter bestimmten Bedingungen nachträglich ausgleichen. Das hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen. Damit drohen dem Staat Mindereinnahmen: Bund, Kantonen und Gemeinden könnten jährlich bis zu 600 Millionen Franken entgehen.

Der Bundesrat hat entsprechende Verordnung die den Steuerabzug von Beiträgen in die Säule 3a regelt angepasst. Die Änderung tritt ab 1. Januar 2025 in Kraft. Damit erfüllt der Bundesrat einen parlamentarischen Auftrag, den er ursprünglich ablehnte.

Private gebundene Vorsorge

In die Säule 3a – die gebundene private Vorsorge – kann für jedes Jahr ein Beitrag eingezahlt werden, der von den Steuern abgezogen werden darf. 2025 können Angestellte mit Pensionskasse bis zu 7258 Franken («kleiner Beitrag») absetzen, während Selbstständige ohne zweite Säule bis zu 36’288 Franken («grosser Beitrag») abziehen können.

Die Nachholeinkäufe sind auf Jahre mit inländischem AHV-pflichtigem Einkommen beschränkt. Vor dem Nachholen muss der volle Jahresbeitrag in die Säule 3a eingezahlt worden sein. Auch hier sind die Einkäufe steuerlich abzugsfähig.

Keine Rückwirkung

Beim Nachholen gibt es allerdings keine Rückwirkung: Nur ab 2025 entstandene Löcher können nachträglich mit Einkäufen gestopft werden. Dazu berechtigt ist, wer in den letzten zehn dem Einkaufsjahr vorangehenden Beitragsjahren den maximal zulässigen Beitragsrahmen nicht ausgeschöpft hat. Der Bundesrat schätzt, dass der Bund jährlich 100 bis 150 Millionen Franken aus der direkten Bundessteuer verlieren könnte. Zusätzliche Ausfälle von 200 bis 450 Millionen Franken werden für Kantone und Gemeinden erwartet.

Kommission verlangt mehr

Die SGK-N wollte umfangreichere Möglichkeiten für Nachholeinkäufe und kritisierte die Umsetzungspläne. Sie forderte, dass alle fünf Jahre bis zum «grossen Beitrag» eingekauft werden kann und rückwirkend ab 25 Jahren Vorsorgelücken geschlossen werden dürfen, auch ohne AHV-pflichtiges Einkommen. (sda/pch)

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Kommentare

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07.11.2024 21:32

Thomy

👍

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06.11.2024 18:04

Sonnenliebe

Das ist ein Bonus für die “Reichen”, es kommt von einem “Mitte” Mann und leider werden diejenigen, die gearbeitet oder Kinderzeit hatten, dies nachträglich nicht einzahlen können.

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