
Ab 1. April gilt im Wald wieder Leinenpflicht
Baseljetzt
Hundehalterinnen und Hundehalter in den beiden Basel müssen ihre Vierbeiner ab dem 1. April im Wald und in Waldesnähe an die Leine nehmen. Grund ist der Beginn der Brut- und Setzzeit.
In den beiden Basel gilt vom 1. April bis zum 31. Juli eine Leinenpflicht für Hunde in Wäldern und in Waldnähe. Das teilen das Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt Basel-Stadt sowie die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Basel-Landschaft in einer gemeinsamen Mitteilung mit. Grund dafür ist der Beginn der Brut- und Setzzeit.
Im Frühling bringen viele Wildtiere ihre Jungen zur Welt. Vögel bauen Nester und brüten ihre Jungen aus, trächtige Rehe setzen ihre Kitze ins hohe Gras am Waldrand. Die Wildtiere sind dann besonders anfällig für Stress und Störungen. Besucherinnen und Besucher des Waldes werden ausserdem gebeten, auf den Waldwegen zu bleiben und auf Aktivitäten in der Dämmerung oder Nacht sowie auf Veranstaltungen im Wald zu verzichten, heisst es in der Mitteilung weiter.
Zudem weist das Amt für Wald beider Basel darauf hin, dass Wildkatzen oft mit getigerten Hauskatzen verwechselt werden. Da sie sich äusserlich kaum unterscheiden, werden sie fälschlicherweise für Findeltiere gehalten und mitgenommen. Wer ein Jungtier findet, sollte daher Abstand halten und es nicht berühren.
Feedback für die Redaktion
Hat dir dieser Artikel gefallen?
Kommentare
Dein Kommentar
Mit dem Absenden dieses Formulars erkläre ich mich mit der zweckgebundenen Speicherung der angegebenen Daten einverstanden. Datenschutzerklärung und Widerrufshinweise
Kommentare lesen?
Um Kommentare lesen zu können, melde dich bitte an.
pfuedi
Noch eines: warum finden ausgerechnet jetzt Schiessübungen statt…wenn doch die Wildtiere Ruhe brauchen????????
pfuedi
Leider halten dich die Leute nicht immer an die Regel. Es wird ja auch nirgends (ausser in Wildenstein und Reinacher Heide) kontrolliert….