Grünes Licht für die Abschaffung des Eigenmietwerts
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Steuern
Schweiz

Grünes Licht für die Abschaffung des Eigenmietwerts

18.12.2024 12:26 - update 18.12.2024 15:27

Baseljetzt

Es war ein langes Hin und Her. Jetzt rückt Abschaffung des Eigenmietwerts näher. Der Ständerat hat die von der Einigungskonferenz vorgeschlagene Lösung eines Systemwechsels gutgeheissen.

Die Abschaffung des Eigenmietwerts hat eine weitere Hürde genommen. Der Ständerat stimmte am Mittwoch mit 22 zu 15 Stimmen (bei 6 Enthaltungen) überraschend jener Lösung zu, die die Einigungskonferenz vorgeschlagen hatte. Damit zeichnet sich ein Systemwechsel ab.

Was ist der Eigenmietwert?

Der Eigenmietwert ist ein fiktives Einkommen, das Hauseigentümer:innen in der Schweiz versteuern müssen, weil sie in ihrem eigenen Haus oder ihrer eigenen Wohnung leben. Er wird auf Basis des Marktwerts der Immobilie berechnet und soll den Vorteil ausgleichen, den Eigentümer:innen durch mietfreies Wohnen haben.

Wichtige Punkte:

  • Der Eigenmietwert wird zum steuerbaren Einkommen addiert.
  • Gleichzeitig können Unterhaltskosten, Versicherungen und Hypothekarzinsen von den Steuern abgezogen werden.
  • Das System ist umstritten, da es oft Investitionen in Immobilien bremst und stark verschuldete Eigentümer:innen bevorzugt.

Die geplante Reform würde dieses System vollständig abschaffen.

Zuvor hatten sich die Räte in drei Beratungsrunden nicht einigen können. Während der Nationalrat wie der Bundesrat den Eigenmietwert auch bei Zweitwohnungen abschaffen wollte, hatte der Ständerat nur eine Befreiung für Erstwohnungen gefordert, um Einnahmeausfälle in den Kantonen zu begrenzen. Letztlich schloss sich der Ständerat dem Nationalrat an.

Die Reform sieht zudem eine neue Objektsteuer für Zweitwohnungen vor, um Einnahmeverluste der Tourismuskantone auszugleichen. Diese Steuer bedingt eine Verfassungsänderung und ein obligatorisches Referendum. Der Ständerat wird am Donnerstag einen weiteren Anlauf nehmen, um über die Vorlage zu entscheiden.

Volksabstimmung als letzte Hürde

Ob der Eigenmietwert tatsächlich abgeschafft wird, bleibt jedoch ungewiss. Nach den Schlussabstimmungen muss die Reform eine Volksabstimmung überstehen. «Das Risiko eines Scheiterns in der Volksabstimmung ist erheblich», sagte Ständerat Stefan Engler (Mitte/GR). Auch Martin Schmid (FDP/GR) zeigte sich skeptisch: «Ich glaube noch nicht, dass der Eigenmietwert so schnell abgeschafft wird.»

Im Nationalrat rief Kommissionssprecher Leo Müller (Mitte/LU) die Befürwortenden auf, die Reform bis zur Umsetzung aktiv zu verteidigen.

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Kommentare

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18.12.2024 13:39

Tarantinoo

ok warum auch nicht

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