Liegenschaftsbesitz
Politik

Abstimmung zum Eigenmietwert: Um was geht es und wer profitiert?

01.09.2025 05:58
Valerie Zeiser

Valerie Zeiser

Ende September stimmt die Schweiz über die Abschaffung des Eigenmietwerts ab. Über das Politikum wird schon seit Jahren gestritten. Um was geht es genau und wer profitiert? Die Vorlage in der Übersicht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Direkt profitieren und verlieren können bei einer Annahme der Vorlage nur Liegenschaftsbesitzende
  • Indirekt betrifft die Vorlage auch Mietende, durch wegfallende Steuereinnahmen
  • Die Vorlage trägt einen anderen Namen, was verwirrlich ist

Am 28. September stimmt die Schweiz über die Abschaffung des Eigenmietwertes ab. «Der Eigenmietwert ist wie ein fiktives Einkommen», erklärt Alexandra Müller, Vorsorgespezialistin bei der Basler Kantonalbank. Liegenschaftsbesitzerinnen und -besitzer müssen dieses in der Steuererklärung angeben. «Ein Beispiel: Wenn ich eine Liegenschaft besitze, zahle ich 24’000 Franken Eigenmietwert. Das bedeutet nichts anderes, als dass davon ausgegangen wird, dass ich 24’000 Franken im Jahr einnehmen konnte, wenn ich die Liegenschaft vermieten würde.» Dieser Wert variiert von Liegenschaft zu Liegenschaft. Er muss von Liegenschaftsbesitzenden allerdings immer angegeben werden in der Steuererklärung, der Betrag wird dann als steuerbares Einkommen betrachtet. Daraus folgt: Das versteuerbare Einkommen erhöht sich und man zahlt mehr Einkommenssteuer. Bei einem Ja zur Vorlage würde dies entfallen.

Das sind die Gewinner und Verlierer

Parallel zur Abschaffung des Eigenmietwertes würden auch die Abzüge abgeschafft, die Liegenschaftsbesitzende in der Steuererklärung angeben können. Wenn ein Liegenschaftsbesitzer für 20’000 Franken seine Liegenschaft saniert, darf er dies in der Steuererklärung ebenfalls angeben, was sein steuerbares Einkommen senkt. Auch würde man in Zukunft den Hypothekarzins nicht mehr abziehen können, was das steuerbare Einkommen ebenfalls senken würde.

Das bedeutet auch, dass Menschen, die nicht mehr viel in ihre Liegenschaft investieren, profitieren würden. «Man muss sich vorstellen, der Eigenmietwert kommt weg. Mein steuerbares Einkommen sinkt also. Hinzu kommt, dass die Abzüge, die ich bis jetzt machen konnte, nicht so hoch waren», sagt Müller. Die Folge: Man zahlt weniger Steuern. Auch profitieren würden neue Liegenschaftsbesitzerinnen und -besitzer. «Für sie gilt eine Art Sonderregelung», sagt Müller. Sie könnten trotz Abschaffung des Eigenmietwertes während zehn Jahren einen begrenzten Schuldzinsabzug in der Steuererklärung geltend machen. «Der Eigenmietwert fällt weg, den muss man nicht mehr versteuern, und die Schuldzinsabzüge kann man trotzdem geltend machen. Das tönt interessant.»

Minus zwei Milliarden Franken Steuereinnahmen

Nicht profitieren würden von der Vorlage hingegen Menschen, die noch viel investieren in ihre Liegenschaft, denn das könnte künftig nicht mehr abgezogen werden. Gleichzeitig würden auch die Liegenschaftsbesitzenden verlieren, die einen hohen Schuldzinsabzug geltend machen könnten. Diese Abzüge vom steuerbaren Einkommen fallen dann weg.

Man kann die Vorlage aber auch auf nationaler Ebene betrachten. Denn mit einem Ja zur Vorlage fallen Steuereinnahmen weg. Der Bund rechnet mit einem Betrag von zwei Milliarden Franken. Überdurchschnittlich betroffen wären Berg- und Tourismuskantone, da eine Abschaffung auch Zweitliegenschaften wie etwa Ferienwohnungen betreffen würden. Deshalb auch der etwas irreführende Name der Vorlage: «Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften», heisst diese offiziell. Das liegt daran, dass man den Verlust der Steuereinnahmen in den Tourismuskantonen entgegenwirken wollte und deshalb eine parallel eine Objektsteuer einführen würde, erklärt Müller.

Ja zur Objektsteuer heisst auch Abschaffung des Eigenmitwertes

«Man wollte den Kantonen die Möglichkeit geben, eine Objektsteuer einzuführen auf Zweitliegenschaften, damit dieser Steuerausfall kompensiert werden kann», sagt Müller. «Wichtig zu wissen ist, dass wenn man am 28. September ja sagt zur Einführung der kantonalen Liegenschaftssteuer, dann sagt man auch ja zur Abschaffung des Eigenmietwertes.»

Das Wegfallen der Steuereinnahmen beschäftigt indessen auch Vertreterinnen und Vertreter von Mietenden. Ein Grossteil der Schweizer Bevölkerung lebt zur Miete. «Wir wollen nicht, dass am Schluss die Mieterinnen und Mieter mehr Steuern bezahlen müssen oder der Staat Leistungen abbaut, die auch den Mieterinnen und Mietern zugutekommen, um am Schluss die Hauseigentümer zu entlasten», sagt deshalb Michael Töngi, Vizepräsident des Mieterinnen- und Mieterverbandes gegenüber srf.

Feedback für die Redaktion

Hat dir dieser Artikel gefallen?

Kommentare

Dein Kommentar

Mit dem Absenden dieses Formulars erkläre ich mich mit der zweckgebundenen Speicherung der angegebenen Daten einverstanden. Datenschutzerklärung und Widerrufshinweise

05.09.2025 04:40

pserratore

Danke!

0 0
01.09.2025 12:57

Maxli

Es schleckt keine Geiss weg, dass dieser Eigenmietwert eine Neidsteuer der Besitzlosen gegen die Eigentümer ist. Wenn ich mich jahrelang einschränke und dann Hauseigentümer bin, weckt dies den Neid derjenigen, die halt lieber ihr Geld verprassten und am Ende des Tages mit leeren händen dastehen.

1 3

Kommentare lesen?

Um Kommentare lesen zu können, melde dich bitte an.