
Anklage gegen Skyguide-Mitarbeiter und Armeepilot nach tödlichem Crash
Baseljetzt
Nach einem tödlichen Crash einer F/A-18 am Sustenpass müssen sich nun ein Flugverkehrsleiter von Skyguide und ein Pilot der Luftwaffe vor Gericht verantworten. Der Unfall ereignete sich Ende August 2016.
Vor rund sieben Jahren ereignete sich die Tragödie am Sustenpass, sie kostete einen 27-jährigen Piloten das Leben. Daraufhin wurde eine Untersuchung gegen den Flugverkehrsleiter sowie den zweiten Piloten der Patrouille eingeleitet. Die Militärjustiz hat nun gegen beide Anklage erhoben, wie sie am Freitag mitteilte.
Die beiden müssen sich wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Nichtbefolgung von Dienstvorschriften, fahrlässiger Störung des öffentlichen Verkehrs sowie fahrlässigen Missbrauchs und Verschleuderung von Material verantworten. Für sie gilt bis zu einem rechtsgültigen Urteil die Unschuldsvermutung.
Radaraufschaltung misslang
Zu dem Unfall kam es beim Kampfflugtraining einer Zweier-Patrouille. Die Patrouille startete vom Militärflugplatz Meiringen. Die beiden F/A-18 hätten gegen einen F-5-Tiger den Luftkampf üben sollen. Wegen Wolken hatten die Piloten keinen Sichtkontakt und flogen nach Instrumentenflugregeln
Der später Verunglückte wollte seinem vorausfliegenden Kollegen, dem Leader, mittels Radar folgen. Die Aufschaltung des Radars misslang, wie die militärischen Untersuchungsrichter im Schlussbericht vom Freitag festhalten.
Der Pilot nahm deshalb für weitere Instruktionen Kontakt zum Flugverkehrsleiter in Meiringen auf. Der Skyguide-Fluglotse gab ihm die Anweisung, auf eine Flughöhe von 10’000 Fuss oder 3048 Meter über Meer aufzusteigen. Der Pilot befolgte das.
Maschine zerschellte am Hinter Tierberg
58 Sekunden nach dem letzten Funkkontakt prallte er auf einer Höhe von 3319 Metern über Meer etwa elf Meter unterhalb des Grats des Hinter Tierbergs in die Westflanke des Bergs. Der 27-jährige Pilot kam ums Leben. Seine F/A-18 C Hornet zerschellte an der Felswand.
Gemäss den geltenden Vorschriften beträgt die Mindestflughöhe für das Instrumentenflugverfahren im Luftraum, in dem sich der Unfall ereignete, 15’000 Fuss (4572 m ü.M.). Wie der Zwischenbericht der Militärjustiz vom 7. April 2020 weiter festhielt, könnten neben der mutmasslich zu tief angegebenen Flughöhe technische Faktoren mitspielen.
Weiter schloss der Zwischenbericht nicht aus, dass der Leader der Patrouille Standardvorgaben für den Steigflug nicht vollständig eingehalten hatte. Das führte mutmasslich dazu, dass sich sein F/A-18 im gewählten Suchmodus ausserhalb der Radarsicht des nachfolgenden Jets befand.
Bergung zwei Tage später
Die Absturzstelle liegt am Sustenpass an der Grenze zwischen den Kantonen Bern und Uri. Die Maschine war verschwunden und wurde erst am Tag nach dem Unfall geortet. Der Notsender des Piloten war verstummt.
Weil die Armee den Einsatz der Rettungskräfte aus Wettergründen am Abend abbrechen musste, blieb sein Schicksal zunächst unklar. Auch Suchflüge waren nicht mehr möglich. Am 31. August 2016, zwei Tage nach dem Absturz, wurde der tote Berufsmilitärpilot gefunden. In den Folgetagen barg die Armee die Wrackteile aus dem Bergkessel mit Schnee- und Gletscherflächen.
(sda/amu)
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