Apotheken dürfen in bestimmten Fällen bald Heroin abgeben
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Heroinabgabe
Schweiz

Apotheken dürfen in bestimmten Fällen bald Heroin abgeben

03.03.2023 10:50 - update 03.03.2023 11:59

Baseljetzt

Ab dem 1. April dürfen Apotheken Heroin abgeben. Der Bundesrat vereinfacht die Abgabe zu medizinischen Zwecken. Am Freitag hat er dazu zwei Verordnungsänderungen verabschiedet.

Hintergrund der Neuregelung ist, dass es immer mehr ältere Patientinnen und Patienten in heroingestützter Behandlung gibt, wie die Landesregierung in einer Mitteilung schrieb.

Bisher konnten Süchtige pharmazeutisch hergestelltes Heroin nur in einem Fachzentrum beziehen – neu soll dies auch in Apotheken oder anderen geeigneten Einrichtungen möglich sein.

Entlastung für ältere und körperlich Belastete

Mit der Änderung will der Bundesrat nach eigener Aussage den Bedürfnissen jener Rechnung tragen, die wegen ihres Alters, einer Krankheit oder der räumlichen Entfernung nicht zwei- bis dreimal täglich ein solches Zentrum aufsuchen können.

Mit der zweiten Verordnungsänderung können künftig in bestimmten Fällen mehrere Tagesdosen auf einmal abgegeben werden. Eine entsprechende Regelung war befristet schon während der Corona-Pandemie eingeführt worden. Ihre Weiterführung begründet der Bundesrat damit, dass auf diese Weise die Wiedereingliederung Süchtiger erleichtert werde. (sda/mei)

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