
Apple darf Abbildung eines Apfels als Marke eintragen
Baseljetzt
Apple will den Apfel als Marke eintragen. Und nein, nicht das Logo mit dem angebissenen Apfel, sondern die naturgetreue Abbildung. Das Bundesverwaltungsgericht gibt Apple nun recht.
Der US-Konzern Apple hat vor dem Bundesverwaltungsgericht erstritten, dass die Abbildung eines Apfels auch in der Schweiz als Marke eingetragen wird. Dieser Markenschutz betrifft Ton-, Video- und Filmaufnahmen. Das zuständige Institut, das Institut für geistiges Eigentum (IGE) lehnte die Eintragung erst ab.
Das IGE hatte sich in seinem Entscheid vom vergangenen Jahr auf den Standpunkt gestellt, dass es sich bei der Abbildung eines Apfels um ein Gemeingut handle, das nicht als Marke geschützt werden könne. Der Apfel würde zudem als bildlicher Hinweis auf das Thema der Ton-, Video- und Filmaufnahmen verstanden.
Weiter argumentierte das IGE, die Abbildung eines naturgetreuen Apfels werde nicht – wie im Markenverfahren um die Wortmarke «Apple» – aufgrund der Bekanntheit des Unternehmens als Hinweis auf den US-Konzern erkannt. Dies geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Bundesverwaltungsgerichts hervor.
Kein Hinweis auf Inhalt
Das Gericht hat nun eine Beschwerde von Apple gutgeheissen und den Entscheid des IGE aufgehoben. Die Markeneintragung sage nicht, für welches Thema die jeweiligen Aufnahmen verwendet würden.
Eine Zurückweisung der Eintragung würde ansonsten Marken für Ton-, Video- oder Filmaufnahmen als solche ausschliessen. Das IGE habe darüber hinaus nicht aufgezeigt, inwiefern ein aktuelles Bedürfnis des Marktes bestehe, das verwendete Bild freizuhalten.
Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig und kann beim Bundesgericht angefochten werden. (sda/lef)
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Marius
Das haben wir nur den Thurgauern zu danken. “Thurgau Tourismus” hat das Logo fast gleich kopiert wie das von Apple. Ist ja klar das die dann zurückschlagen. An Dämlichkeit kann mit die Thurgauer echt nicht übertreffen und jetzt muss die ganze Schweiz leiden.