
Auch 10 Jahre später bewegt der Vierfachmord von Rupperswil die Schweiz
Baseljetzt
Es ist das schwerste Verbrechen in der jüngeren Schweizer Geschichte: Auf den Tag genau vor zehn Jahren tötete ein damals 33-jähriger Schweizer vier Menschen, darunter ein Kind. Die Tat war finanziell und sexuell motiviert.
Es geschah an einem Montagmorgen, dem 21. Dezember 2015, kurz vor Weihnachten in einem Wohnquartier in Rupperswil bei Aarau. Um 11:20 Uhr ging bei der Polizei die Meldung über einen Brand ein. Feuerwehr und Polizei rückten aus – und fanden in einem Doppeleinfamilienhaus mehrere Tote auf.
Kurz nach Mittag berichtete «Blick»-Online: Mehrere Tote bei Brand von Einfamilienhaus. Noch am gleichen Tat bestätigte die Polizei: vier Tote. Einen Tag danach: Alle vier Menschen wurden Opfer eines Gewaltverbrechens und wiesen Stich- sowie Schnittverletzungen auf. Der Täter war nicht unter den Opfern.
Noch vor Weihnachten gab es diese Information: Bei den Opfern handelte es sich um eine 48-jährige Frau, um ihre Söhne im Alter von 13 und 19 Jahren sowie um die 21-jährige Freundin des älteren Sohns. Bekannt war auch, dass die Frau am Morgen des Gewaltverbrechens an zwei Bankomaten 11’000 Franken Bargeld abhob – bevor sie zurück ins Haus ging und ermordet wurde. Der Brand sollte Spuren verwischen.
Ermittler sagten lange nicht alles
Die Polizei und die Staatsanwaltschaft verfügten über deutlich mehr Informationen, als sie der geschockten Öffentlichkeit erzählten. Sie wollten kein Täterwissen verraten. Sie wussten mehr, hatten aber keine heisse Spur. Eine 40-köpfige Sonderkommission arbeitete fast rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche.
Auch nach zwei Monaten war der Vierfachmord nicht aufgeklärt. Am Tatort wurden DNA-Spuren und Fingerabdrücke sichergestellt, aber diese passten zu keinen früheren Daten.
Der Kanton Aargau setzte für Hinweise eine Belohnung von 100’000 Franken aus. Der Kanton entschied später, dass die Belohnung an 42 Mitarbeitende der Polizei ging. Kein Aufwand war ihnen zu gross: Über 110 Personen wurden einvernommen, mehrere 10’000 Daten von 48 Handy-Antennen wurden ausgewertet. Rupperswil liegt an der Autobahn A1.
Verhaftung vor Kaffee in Aarau
146 Tage nach dem Gewaltverbrechen gab der Oberstaatsanwalt vor den Schweizer Medien bekannt: «Wir haben den Täter.» Einen Tag zuvor hatte die Polizei den 33-jährigen Schweizer vor einem Kaffee in Aarau festgenommen.
Er lebte 500 Meter vom Tatort entfernt gemeinsam mit seiner Mutter in einem Haus. Die Tatwaffe, ein Küchenmesser, warf er in Geschenkpapier eingepackt nach den Morden in einen öffentlichen Abfalleimer in Aarau.
Bei der ersten Einvernahme gestand er die Tat. Diese war finanziell und sexuell motiviert: Er verging sich am 13-Jährigen – und tötete nachher alle vier gefesselten Menschen mit Messerstichen. Und: Er plante weitere ähnliche Verbrechen. Die Ermittlungsbehörden überwachten den Mann vor der Verhaftung. Wie sie auf die Spur des Mannes kamen, das verrieten sie bis heute nicht.
Anklageschrift des Grauens
Wie schlimm am Morgen des 21. Dezember 2015 im Haus alles war, das zeigte sich erst vor dem Prozess. In der Anklageschrift sind viele verstörende Details der Tat genau aufgeführt.
Der Täter filmte den Missbrauch des 13-Jährigen – und lud die Aufnahmen noch am gleichen Tag vom Mobiltelefon auf seinen Laptop. Er schaute sich die Aufnahmen immer wieder an – zuletzt sechs Tage vor der Verhaftung.
Er hatte den Knaben schon länger im Visier. Er späte die Opfer aus und plante alles minutiös. Am Montagmorgen verschaffte er sich zwischen 7.30 und 8 Uhr mit einem gefälschten Brief der Kreisschule Zugang zum Haus. Er gab sich als Mitarbeiter des Schulpsychologischen Dienstes aus.
Täter wird ordentlich verwahrt
Das Bezirksgericht Lenzburg verurteilte im März 2018 den Mörder zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe. Das Gericht verhängte eine ordentliche Verwahrung und ordnete eine ambulante strafvollzugsbegleitende Therapie an. Vor Gericht war er, der aussah wie ein Schwiegersohn von nebenan, wortkarg. Zwei psychiatrische Gutachten kamen unter anderem zum Schluss, dass er pädophil, sadistisch und dominant veranlagt ist.
Anklage wie Verteidigung zogen das Urteil ans Aargauer Obergericht weiter. Die lebenslängliche Freiheitsstrafe war unbestritten. Das Obergericht bestätigte Ende 2018 die ordentliche Verwahrung, strich jedoch die Therapie. Dagegen wehrte sich der Mörder ohne Erfolg beim Bundesgericht. Dieses hielt Mitte 2019 fest, dass sich eine Verwahrung und eine Therapie rechtlich ausschliessen.
SRF strahlt zum Vierfachmord von Rupperswil eine mehrteilige Dokumentation aus:
(sda/daf)
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