Auch in Basel müssen manche Ukrainer:innen ihr Auto bald verkaufen
©Symbolbild: Keystone
Kriegsflüchtlinge
Basel-Stadt

Auch in Basel müssen manche Ukrainer:innen ihr Auto bald verkaufen

22.02.2023 05:00 - update 22.02.2023 14:30
Michel Schultheiss

Michel Schultheiss

Wie die Aargauer Regierung kürzlich entschieden hat, müssen Sozialhilfebeziehende aus der Ukraine ihr Auto verkaufen. Auch in Basel-Stadt gilt diese Handhabe je nach Wert des Fahrzeugs.

Es waren Bilder, die vor gut einem Jahr um die Welt ginge: Ein Exodus nach dem Kriegsausbruch. Manche Menschen waren zu Fuss unterwegs oder im Bus. Es gab aber auch lange Autokolonnen aus der Ukraine. Was damals ein wichtiges Fluchtmittel war, wird nun je nach Kanton ans Vermögen angerechnet – sofern der oder die Geflüchtete Sozialhilfe bezieht. Das ist unter anderem nach einem jüngsten Regierungsentscheid im Aargau der Fall, aber auch im Kanton Basel-Stadt. Es besteht aber eine Frist. «Im Zusammenhang mit zahlreichen ukrainischen Flüchtlingen, die mit Autos in die Schweiz geflohen sind, wurde in den ersten zwölf Monaten der Autobesitz toleriert, da unklar war, ob sie nicht zurückkehren», schreibt Rudolf Illes, Amtsleiter Sozialhilfe, auf Anfrage von Baseljetzt.

Entscheidend ist auch, ob jemand eine Nobelkarosse oder einen günstigen «Chlapf» fährt. «Übersteigt der Wert des Motorfahrzeugs die Vermögensfreibeträge, ist es innerhalb einer angemessenen Frist zu verwerten», so Illes. Der Freibetrag beträgt 4’000 Franken für eine erwachsene Person, 2’000 Franken pro Kind und maximal 10’000 Franken für eine Familie. Ausnahmen gibt es gemäss Sozialhilfe auch, wenn jemand aus beruflichen und gesundheitlichen Gründen auf das Auto angewiesen ist.

Anzahl Betroffene in Basel nicht bekannt

Unklar ist, wie viele Personen diese Fahrzeug-Regelung überhaupt betrifft. Eine Auswertung dazu, wie viele von der Sozialhilfe unterstützte Haushalte in Basel überhaupt ein Auto haben, bestehe nicht, schreibt Rudolf Illes auf Anfrage.

Die Regelung der Sozialhilfe ist eine kantonale Aufgabe. Nachdem der Bund beschloss, den Schutzstatus S bis auf Weiteres beizubehalten, gab die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) Empfehlungen im Umgang mit Autobesitz heraus. «Wir im Kanton Basel-Stadt halten uns an diese Empfehlung», schreibt Rudolf Illes. Ein Autoverkauf sei aber nicht immer ganz einfach. Dies sei nur dann möglich, wenn die Fahrzeuge ordentlich eingeführt und verzollt wurden. Hinzu komme auch, dass längst nicht alle Autobesitzer Sozialhilfe beziehen.

Im Kanton Basel-Landschaft sind die Gemeinden für die Sozialhilfe zuständig. Dort gelten die SKOS-Richtlinien als Orientierung. «Der Kanton empfiehlt den Gemeinden, bei Personen, die länger als 12 Monate in der Schweiz sind, den Autobesitz nach den Regeln der Sozialhilfe zu behandeln», schreibt Fabian Dinkel, Leiter des Kantonalen Sozialamts. Rund ein Jahr nach Kriegsausbruch könnte diese Empfehlung bald relevant werden. «Bei den ersten Personen dürfe dies in den nächsten Wochen der Fall sein – das kann wie im Kanton Aargau dazu führen, dass das Auto verkauft werden muss», so Dinkel.

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23.02.2023 11:38

karlinloy

gleiches recht für alle .

0 0
22.02.2023 16:11

Noodleberg

Zum Glück

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