Auch Nationalrat will Schweizer Wappen auf Nati-Trikots erlauben
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Auch Nationalrat will Schweizer Wappen auf Nati-Trikots erlauben

02.12.2024 20:55 - update 02.12.2024 19:11

Baseljetzt

Schweizer Nationalmannschaften sollen künftig ganz legal mit Schweizer Wappen auf dem Trikot auflaufen dürfen. Der Nationalrat hat eine Motion angenommen, mit der das Wappenschutzgesetz entsprechend angepasst werden soll.

Anlass für die Debatte gab die Schweizer Eishockey-Nationalmannschaft, die aufgrund der Verwendung des Wappens auf ihrem Trikot in einen Rechtsstreit geriet. Seit dem Inkrafttreten des revidierten Wappenschutzgesetzes von 2017 ist der Gebrauch des Wappens grundsätzlich nur der Eidgenossenschaft gestattet.

Das Bundesverwaltungsgericht stellte im Oktober in einem Urteil fest, dass der Schweizerische Eishockeyverband das Wappen auf den Trikots der Mannschaften nicht benutzen dürfe. Der Verband anerkannte das Urteil. Im November einigte er sich mit dem Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) auf eine temporäre Nutzung des Wappens bis Ende 2026.

Rechtliche Grundlage bei Gemeinde- und Kantonswappen

Laut Matthias Aebischer (SP/BE), der die Motion des Luzerner FDP-Ständerats Damian Müller im Nationalrat vertrat, gehe es über den Fall der Eishockey-Nati hinaus um die Verwendung der Gemeinde- und Kantonswappen durch örtliche Vereine. Gewisse Vereine würden seit 100 Jahren ein Wappen benutzen. Die rechtliche Grundlage dafür müsse nun geklärt werden.

Justizminister Beat Jans lehnte die Motion im Namen des Bundesrats ab. Das Wappenschutzgesetz funktioniere gut und Probleme könnten gelöst werden, sagte er mit Blick auf die Einigung zwischen dem Hockeyverband und dem IGE. Weiter könnten Sportmannschaften das Schweizer Kreuz benutzen. «Der Konflikt war wegen der Form ‘Rechteck oder Wappenschild?'», so der Bundesrat.

Bundesrat wird Gesetzesänderung vorschlagen müssen

Jans sagte weiter, dass bei Gemeinde- und Kantonswappen die Kantone für die Benutzung der Wappen zuständig seien. Das IGE würde auf dieser Ebene nicht einschreiten. Gemäss dem Justizminister gebe es keinen Handlungsbedarf.

Der Vorstoss wurde bereits in der Sommersession vom Ständerat angenommen. Der Bundesrat wird dem Parlament nun eine Gesetzesänderung unterbreiten müssen. (sda/lef)

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