
Aufgeschoben: Kein Beschluss für Basler Lohngleichheitsanalyse-Gesetz
Baseljetzt
Nach langer Debatte zum Basler Lohngleichheitsanalysen-Gesetz ist der Grosse Rat am Mittwoch zu keinem Beschluss gekommen. Weil ein Abänderungsantrag auf rechtliche Bedenken stiess, gibt es eine zweite Lesung.
Anders als im Bundesgesetz, das die Grenze für zwingende Lohngleichheitsanalysen bei 100 Arbeitnehmenden festlegt, sollte Basel-Stadt, wie ursprünglich in einer SP-Motion gefordert, Unternehmen bereits ab 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu solchen Analysen verpflichten. Das hätte gemäss Angaben der Regierung zusätzliche 169 Unternehmen betroffen.
Dieser Gesetzesentwurf war bereits in der vorberatenden Wirtschafts- und Abgabekommission und schliesslich auch im Grossen Rat umstritten. Während die bürgerlichen Fraktionen klar dagegen waren, setzten sich die SP, das GAB und die Regierung, welche die Forderung aus der ursprünglichen Motion erfüllen musste, für die Vorlage ein.
Neben politischen wurden auch juristische Bedenken vorgebracht. So waren im Vorfeld der Debatte zwei Rechtsgutachten eingebracht worden. Dieser waren zu unterschiedlichen Schlüssen gekommen, ob der Kanton über die Kompetenz für den Erlass eines solches Gesetzes verfügt oder nicht. Während der Ratsdebatte kamen neue rechtliche Bedenken zum Vorschein.
GLP-Antrag warf die Debatte aus der Bahn
Aus der Bahn brachte die Debatte schliesslich aber ein Änderungsantrag der GLP. In diesem wurde gefordert, die gesetzliche Bestimmung nicht auf die Zahl der Arbeitnehmenden, sondern auf Vollzeitäquivalente anwenden zu lassen. Da sich abzeichnete, dass der ursprüngliche Vorschlag ohne die Stimmen der GLP nicht durchkommen würde, stimmten die Ratsmitglieder aus der SP und dem GAB dem als eigentlich «unsinnig» bezeichneten Antrag mit deklariertem Unwillen zu. Er wurde schliesslich mit 53 zu 42 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen.
Die SP wollte nun aber mit einem spontanen Zusatzantrag garantieren, dass der GLP-Vorschlag etwa bei Betrieben mit vielen Teilzeitarbeitenden nicht unter die vom Bundesrecht festgelegte Grenze fallen würde. Über diesen Antrag konnte aber nicht abgestimmt werden, weil hierfür ein Rückkommensantrag nötig gewesen wäre. Ein entsprechender Antrag erreichte aber nicht die notwendige Zweidrittelsmehrheit.
Schliesslich entschied sich der Rat auf Anraten des Regierungspräsidenten und auf Antrag der SP mit 48 zu 43 Stimmen bei 2 Enthaltungen für eine zweite Lesung. Das Geschäft geht somit zurück an die Wirtschafts- und Abgabekommission. (sda/alr)
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Sonnenliebe
Das ist gar nicht gut!
pserratore
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