Bald müssen auch kleinere Unternehmen Lohngleichheit nachweisen
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Verwaltung
Basel-Stadt

Bald müssen auch kleinere Unternehmen Lohngleichheit nachweisen

03.08.2023 11:07

Baseljetzt

Wer an öffentlichen Ausschreibungen des Beschaffungswesens der Verwaltung mitmachen will, muss künftig auch mit weniger als 50 Mitarbeiten Lohngleichheit nachweisen. Dies ab dem 1. November.

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: Konkret müssen künftig auch Firmen mit 10 bis 49 Mitarbeitenden mit der Offerte eine Selbstdeklaration und einen Nachweis beim Kanton einreichen, wie das Basler Präsidialdepartement am Donnerstag mitteilte. Zudem will die Verwaltung jährliche Stichkontrollen bei Unternehmen durchführen, die einen Auftrag erhalten haben.

Im Kanton Basel-Stadt müssen Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden bereits seit 2021 bei öffentlichen Ausschreibungen der Verwaltung einen Lohngleichheits-Nachweis einreichen.

Ziel der Massnahmen sei es, dass Aufträge im öffentlichen Beschaffungswesen nur an Unternehmen vergeben werden, die die gesetzlichen Bestimmungen zur Lohngleichheit einhalten würden, heisst es weiter. (sda/mal)

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