Gemeinden wollen kein neues Fälligkeitsdatum bei Steuern
Regierungsrat
Baselland

Gemeinden wollen kein neues Fälligkeitsdatum bei Steuern

28.06.2023 14:18 - update 28.06.2023 15:14

Baseljetzt

Der Baselbieter Regierungsrat hat eine Vorlage zur Umstellung des Steuersystems vom Gegenwarts- zum Vergangenheitsbezug an den Landrat geschickt. Am jetzigen System soll festgehalten werden.

Der Regierungsrat erfüllt damit eine Forderung aus dem Landrat, plädiert aber gleichzeitig dafür, am jetzigen System festzuhalten. Auch sind alle Gemeinden gegen ein neues Fälligkeitsdatum bei Steuern.

Mit Blick auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis sowie die ablehnende Haltung aller Baselbieter Gemeinden spricht sich die Regierung gegen eine Umstellung des Steuerbezugssystems aus, teilte sie am Mittwoch mit. Sie empfiehlt dem Landrat, auf eine Umstellung des Steuerbezugssystems zu verzichten.

Gemeinden gegen Umstellung

Die Antworten im Rahmen der Vernehmlassung würden ein «sehr kontroverses Bild» zeigen. So betonten die befürwortenden Stellungnahmen gemäss Mitteilung vor allem die Verbesserung der Übersichtlichkeit für die steuerpflichtigen Personen oder die Vereinheitlichung der Bezugssysteme. Die ablehnenden Stellungnahmen würden hingegen auf die sich aus der Verschiebung der Zahlungseingänge ergebenden Liquiditätslücken und die damit verbundenen kantonalen und kommunalen Finanzierungskosten verweisen.

Die von einer möglichen Systemumstellung betroffenen 86 Baselbieter Gemeinden würden sich geschlossen gegen eine entsprechende Änderung des Steuergesetzes aussprechen, heisst es weiter.

Motion wurde 2018 eingereicht

Ausgangspunkt ist eine Motion aus dem Landrat, die 2018 mit einem deutlichen Mehr an die Regierung überwiesen worden ist. Gefordert wurde eine Verlegung des Fälligkeitstermins vom 30. September des Steuerjahrs auf den 31. März des Folgejahrs. Dies wäre eine Anpassung an den Zahlungstermin der Bundessteuer.

Die Verantwortlichen gehen von wiederkehrenden Ausfällen in der Grössenordnung von 170 Millionen bis zu 300 Millionen Franken für den Kanton sowie 180 Millionen Franken für die Gemeinden aus. Diese Lücken würden den kantonalen Staatshaushalt mit 2,3 Millionen bis 4,5 Millionen Franken pro Jahr belasten. (sda/fra)

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