Baselbieter Justiz muss DNA-Probe von Ladendieb vernichten
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Bundesgericht
Baselland

Baselbieter Justiz muss DNA-Probe von Ladendieb vernichten

06.06.2023 12:03

Baseljetzt

Dies, weil das Bundesgericht seinen Taten eine fehlende Schwere anmasst. Er habe alkoholische Getränke im Wert von 2’000 Franken gestohlen und ist wegen weiteren Ladendiebstählen vorbestraft.

Von einem wegen banden- und gewerbsmässigen Ladendiebstahls bezichtigten Mann im Kanton Basel-Landschaft darf kein DNA-Profil gespeichert werden. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Die Delikte wiegen zu wenig schwer, als dass ein Eintrag in der DNA-Datenbank verhältnismässig wäre.

Im aktuellen Fall wird dem Mann vorgeworfen, Alkoholika im Wert von rund 2000 Franken gestohlen zu haben. Zudem ist der Beschuldigte wegen weiterer Ladendiebstähle vorbestraft, wie aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor geht.

Keine schweren Delikte erwartet

Dieses hält in seinen Erwägungen fest, dass die Erstellung und Speicherung eines DNA-Profils auch dazu dienen dürfe vergangene oder zukünftige Delikte aufzudecken. Die Straftatbestände müssten jedoch besonders schützenswerte Rechtsgüter wie beispielsweise die körperliche Integrität betreffen.

Vorliegend werde dem Beschuldigten zwar ein Verbrechen vorgeworfen. Bei den Ladendiebstählen fehle es jedoch an «einer gewissen Schwere», so dass das Speichern eines DNA-Profils unverhältnismässig wäre. Es fehle auch an Hinweisen, dass der Mann Raub- oder Einbruchdiebstähle oder solche mit besonders hohen Deliktsummen begehen würde. (sda/maf)

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06.06.2023 12:31

Tschuegge

….irgendwie unglaublich… Sind wir noch eon Rechtsstaat?

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07.06.2023 20:50

lixi

Ja so ist es, die Judikative hat geurteilt und nicht die anderen Zwei. Ob ich/du/wir mit dem Urteil einverstanden sind, ist was anderes.

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