Baselbieter Landrat vertagt Entscheid zu Planungsmehrwerten
©Symbolbild: Keystone
Gesetzesrevision
Politik

Baselbieter Landrat vertagt Entscheid zu Planungsmehrwerten

27.11.2025 16:03

Baseljetzt

Der Baselbieter Landrat hat die Revision des Baselbieter Gesetztes über die Abgeltung von Planungsmehrwerten (GAP) sistiert. Er will abwarten, was die Regierung zu einer Initiative des Hauseigentümerverbands sagt.

Bei der Vorlage geht es darum, in welcher Höhe Gemeinden Abgaben erheben dürfen, wenn bei einer Zonenänderung Boden an Wert gewinnt. Die Kantone müssen dies regeln, ansonsten droht ihnen ein Zonenänderungsstopp durch den Bund. Die Details der Umsetzung sind im Kanton Baselland seit Jahren umstritten.

Die Regierung wollte ursprünglich, dass Abgaben auf Landmehrwerte nur bei neuen Einzonungen erhoben werden können. Das Bundesgericht urteilte anders und nun sollen auch auf Um- und Aufzonungen Abgaben erhoben werden können.

Weil der Baselbieter Hauseigentümerverband in einer Initiative einen eigenen Vorschlag zur Umsetzung eingereicht hat, wollte auch die vorberatende Bau- und Planungskommission einstimmig abwarten, bis sich die Regierung zur Initiative geäussert hat. (sda/lef)

Feedback für die Redaktion

Hat dir dieser Artikel gefallen?

Kommentare

Dein Kommentar

Mit dem Absenden dieses Formulars erkläre ich mich mit der zweckgebundenen Speicherung der angegebenen Daten einverstanden. Datenschutzerklärung und Widerrufshinweise

Kommentare lesen?

Um Kommentare lesen zu können, melde dich bitte an.