
Baselbieter Regierung erklärt Initiative für teilweise ungültig
Baseljetzt
Die Baselbieter Regierung hat eine weitere Initiative der Wirtschaftskammer für teilweise ungültig erklärt. Es handelt sich um das Volksbegehren «Wirksame und wirtschaftliche Aufgabenerfüllung durch Private», schreibt sie.
Die Initiative verlangt in einem ersten Passus, dass der Kanton die Erfüllung öffentlicher Aufgaben an Private überträgt, «wenn diese die Aufgabe wirksamer und wirtschaftlicher erfüllen können».
In einem zweiten Passus heisst es, dass sich die kantonalen Behörden auf Bundesebene für eine Übertragung an Private einsetzen. Mit einer Standesinitiative verlangt sie eine entsprechende Änderung der Bundesverfassung, damit unabhängige Experten die Aufgaben des Bundes überprüfen sollen.
Letzter Satz nicht rechtsgültig
Der Rechtsdienst der Regierung stuft den Anfang des Initiativtextes als rechtsgültig ein, den letzten Satz jedoch nicht. Mit einer Volksinitiative könne nicht auf das Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene Einfluss genommen werden, schreibt der Rechtsdienst. Die Kompetenz zur Ergreifung einer Standesinitiative bleibe ausschliesslich dem Landrat vorbehalten.
Die Regierung hatte im Herbst zwei weitere von insgesamt 16 eingereichten Volksinitiativen der Wirtschaftskammer für vollständig ungültig erklärt. Eine Initiative zur vollen steuerliche Anrechnung der Kinderbetreuungskosten und eine zu Doppelverdiener-Steuerabzügen schafften die Hürde beim Rechtsdienst nicht. (sda/maf)
Feedback für die Redaktion
Hat dir dieser Artikel gefallen?
Kommentare
Dein Kommentar
Mit dem Absenden dieses Formulars erkläre ich mich mit der zweckgebundenen Speicherung der angegebenen Daten einverstanden. Datenschutzerklärung und Widerrufshinweise
Kommentare lesen?
Um Kommentare lesen zu können, melde dich bitte an.
spalen
da beschleicht einen schon die vermutung, dass die rechtsabteilung der wirtschaftskammer nicht zu der erwähnten gruppe von privaten gehört, die aufgaben effizienter und besser übernehmen sollten, wie in dieser initiative gefordert.