
Baselbieter Regierung wehrt sich gegen Tempo-30-Initiative
Baseljetzt
Die Regierung empfiehlt die Ablehnung der Volksinitiative «Tempo 30 auf Hauptstrassen – nur mit Zustimmung des Volkes». Bei wortgetreuer Auslegung verstosse das Volksbegehren gegen Bundes- und Verfassungsrecht.
Die Initiative des TCS sieht vor, dass eine Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 auf Hauptstrassen nur verfügt werden kann, «sofern alle anderen möglichen Massnahmen bereits umgesetzt sind und die Zustimmung der Stimmberechtigten der betroffenen Gemeinde vorliegt».
Dass damit auf Gemeindeebene über Tempobeschränkungen auf Kantonsstrassen abgestimmt werden soll, ist nach Auffassung der Regierung rechtlich heikel. Weil damit die kantonale Zuständigkeit tangiert werde, könnte eine Gemeindeabstimmung lediglich konsultativen Charakter haben, schreibt sie.
Die Regierung hatte dem Landrat deshalb beantragt, die Initiative für rechtlich ungültig zu erklären. Das Parlament leistete diesem Antrag Ende August aber nicht Folge. Die Justiz- und Sicherheitskommission des Landrats hatte ein Obergutachten in Auftrag gegeben, das zum Schluss kam, dass die Initiative als teilgültig eingestuft werden könnte.
VCS: Tempo 30 ist «dorf- und stadtgerecht»
Auch die regionale Sektion des Verkehrs-Clubs der Schweiz (VCS) wehrt sich gegen die Initiative. «Statt auf Tempo 30, das kostengünstig und einfach eingerichtet werden kann, sollen künftig teure Lärmschutzfenster und lärmmindernde Beläge eingebaut werden. Die Betroffenen entlang der Kantonsstrassen haben davon nichts, ausser mehr Baustellen», argumentiert der VCS beider Basel in seiner Stellungnahme vom Mittwoch. Lärmschutzwände würden zudem Hindernisse schaffen und die Ortszentren zerstören.
Tempo 30 sei hingegen «dorf- und stadtgerecht». Die Strassen seien sicherer, der Verkehr flüssiger und die Ortszentren attraktiver, so der VCS.
(daf/sda/lab)
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TomGrau
Wie sehr möchte ich gegen die Gesundheit und Sicherheit der eigenen Bevölkerung arbeiten?
BL: JA!