Baselbieter wird wegen Mord zu 20 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt
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Justiz
Schweiz

Baselbieter wird wegen Mord zu 20 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt

07.02.2025 14:40 - update 07.02.2025 19:50

Baseljetzt

Das hat das Berner Obergericht am Freitag geurteilt. Der 40-jährige Mann habe seine Sexpartnerin kaltblütig ermordet und ihre Leiche im Thunersee versenkt.

Das erstinstanzliche Regionalgericht in Thun hatte den Mann im Dezember 2023 zu einer Freiheitsstrafe von 17 Jahren und 8 Monaten und einer ambulanten Therapiemassnahme verurteilt.

Der Angeklagte beteuerte auch vor dem Obergericht, seine Bekannte und Sexpartnerin nicht umgebracht zu haben. Die Frau sei bei einem Treffen im Bruderholz bei Basel unglücklich gestürzt. Er habe bei ihr keine Lebenszeichen mehr festgestellt und in Panik dann falsch reagiert. Anstatt Hilfe zu holen, habe er die Leiche gefesselt und mit einem Baustellenklotz beschwert bei Gunten in den Thunersee geworfen.

Der Verteidiger hatte vor Obergericht daher erneut einen Freispruch für seinen Mandanten und eine Entschädigung für die erlittene Haft beantragt.

Sexuell-sadistisches Motiv?

Der Staatsanwalt hingegen forderte eine lebenslange Freiheitsstrafe. Der Angeklagte habe die Frau aus sexuell-sadistischen Motiven bestialisch ermordet.

Der Baselbieter bewege sich in einer düsteren Welt sexueller Gewaltphantasien, die er mit seiner Bekannten habe in die Realität umsetzen wollen. Als sich die Frau weigerte, habe er sei niedergeschlagen und gefesselt.

Vor seinem Domizil habe er die Frau mit einem Kabelbinder «von Angesicht zu Angesicht» erdrosselt, weil ihn das erregt habe. Dann sei er mit der Frau durch die halbe Schweiz an den Thunersee gefahren, wo er sie gefesselt und mit einem Betonklotz beschwert bei Gunten ins Wasser geworfen habe.

Motiv nicht abschliessend geklärt

Das Obergericht ging zwar davon aus, dass es bei dem Treffen des Mannes mit seiner Bekannten und Sexpartnerin durchaus um Sex gegangen sei. Rechtskräftige Beweise, dass die Tat aber sexuell-sadistisch motiviert sei, lägen nicht vor. Vielmehr sei eine Vielzahl verschiedener Motive denkbar, die sich letztlich nicht abschliessend klären liessen.

Auch ohne sexuell-sadistisches Motiv sei die Tat jedoch unzweifelhaft als Mord zu qualifizieren, kam das Obergericht zum Schluss. Der Täter sei äusserst skrupellos und egoistisch vorgegangen. Er habe «unvorstellbar brutal, kaltblütig und grauenhaft» gehandelt, sagte der Vorsitzende der Strafkammer in der Urteilsbegründung.

Die Aussagen des Angeklagten seien widersprüchlich und nicht konsistent, und sie stimmten nicht mit den rechtsmedizinischen Befunden überein. Das Gutachten sei sorgfältig erstellt und nachvollziehbar begründet, kam das Obergericht zum Schluss. Die Einwände der Verteidigung gegen das Gutachten «lösen sich in Luft auf», erklärte der Vorsitzende.

Wie bereits die erste Instanz, sprach auch das Obergericht zusätzlich zur Freiheitsstrafe eine ambulante Therapie aus. Noch offen ist, ob das Urteil weiter ans Bundesgericht gezogen wird. Er werde die Sache in den nächsten Tagen mit seinem Mandanten besprechen, sagte der Verteidiger der Nachrichtenagentur Keystone-SDA am Rand der Urteilsverkündung am Freitag. (sda/stz)

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