Polizist freigestellt: «Verhalten widerspiegelt in keiner Weise die Werte der Polizei»
/ Symbolbild: KEYSTONE
Verwaltungsgericht
Basel-Stadt

Polizist freigestellt: «Verhalten widerspiegelt in keiner Weise die Werte der Polizei»

02.12.2024 16:35 - update 03.12.2024 16:38

Baseljetzt

Wegen «Sieg Heil»-Rufen, Racial Profiling und sexueller Belästigung: Die Basler Kantonspolizei stellte einen ihrer Mitarbeiter frei. Zu Recht, wie das Verwaltungsgericht in seinem Urteil festhält. Die Polizei begründet die Freistellung.

Die Polizei habe dies im Oktober entschieden, nachdem das Verwaltungsgericht Ende September das Urteil dazu gefällt hatte. Im Urteil, das am Freitag publiziert wurde, lehnt das Gericht einen Rekurs des Wachtmeisters gegen seine Versetzung ab.

Der Rekurrent habe «seine gesetzlichen, vertraglichen und personalrechtlichen Pflichten vielfach verletzt», heisst es im Urteil. Das Verwaltungsgericht erachtet es etwa als erstellt, dass der Polizist eine ihm unterstellte Kollegin auf einem Teamausflug gegen ihren Willen auf den Mund geküsst hat. Dies wertet das Gericht als sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Obschon an einem privaten Anlass geschehen, habe diese Beeinträchtigung Auswirkungen auf den Arbeitsplatz. Zudem habe der Rekurrent mehrmals Arbeitskolleginnen sexistisch beschimpft.

Polizist freigestellt

Wie die Basler Kantonspolizei auf Anfrage von Baseljetzt mitteilt, ist der betreffende Mitarbeiter freigestellt worden. «Ein solches Verhalten widerspiegelt in keiner Weise die Werte der Kantonspolizei und schadet der Reputation und der Glaubwürdigkeit unserer Institution. Rechtsextremismus, Sexismus und Antisemitismus haben keinen Platz in unserem Korps», sagt der Mediensprecher.

Nachdem die Kantonspolizei Mitte Oktober Kenntnis vom Urteil des Appellationsgerichts erlangt hatte, habe der Kommandant entschieden, den Mitarbeiter per sofort freizustellen.

Polizist wurde zuerst versetzt

Im Dienst habe der beschuldigte Polizist einmal sein Team aufgefordert, jeden Schwarzen auf einer (im Urteil nicht genannten) ein Kilometer langen Strasse zu kontrollieren. Damit habe er gegen das Diskriminierungsverbot verstossen, heisst es im Urteil. Zudem habe er in der Freizeit in einer Diskothek eine dunkelhäutige Person rassistisch beschimpft und sowohl auf dem Posten wie auch ausserhalb des Dienstes mehrmals den nationalsozialistischen Gruss «Sieg Heil» gerufen.

Die Kantonspolizei hatte aufgrund dieser Verstösse den Ressortleiter-Stellvertreter auf eine Wachtmeisterstelle versetzt. Gegen die Verfügung der Personalkommission, die einen tieferen Lohn mit sich zog, hatte der besagte Polizist rekurriert. Nach einer Ablehnung gelangte er in zweiter Instanz ans Verwaltungsgericht. (sda/stz)

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Kommentare

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03.12.2024 05:17

spalen

das so jemand weiterhin bei der polizei ist, ist schwer verständlich

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02.12.2024 21:55

snape

So einer gehört gar nicht mer in die Polizei.

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