
Steuerteil zu Basler Standortpaket tritt am 1. Januar 2026 in Kraft
Baseljetzt
Die Teilrevision des Steuergesetzes im Rahmen des Basler Standortfördergesetzes tritt per 1. Januar 2026 in Kraft, wie die Regierung am Dienstag mitteilte. Noch nicht bekannt ist, ab welchem Zeitpunkt Unternehmen Fördergelder beantragen können.
Dies werde voraussichtlich noch in diesem Jahr der Fall sein, sagte eine Sprecherin des Departements für Wirtschaft, Soziales und Umwelt der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Eine entsprechende Verordnung sei derzeit bei der Regierung in Ausarbeitung.
Der Entscheid für das Standortpaket fiel am 18. Mai mit einem Ja-Anteil von 63,2 Prozent. Die Regierung hat somit neu die Kompetenz, jährlich zwischen 150 und 500 Millionen Franken in die Fonds einzuzahlen. Das Geld aus diesen Töpfen soll in Massnahmen zur Aufrechterhaltung der Standortqualität des Kantons Basel-Stadt fliessen.
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Diese Mittel sind zu 80 Prozent für Personalaufwendungen für Forschung und Innovation bestimmt. Weitere 20 Prozent werden unter anderem in die Elternzeit und Massnahmen zur Reduktion von CO2-Emissionen bei Unternehmen investiert.
Reaktion auf OECD-Steuerreform
Das Standortpaket des Kantons war eine Reaktion auf die OECD-Steuerreform, die das Schweizer Stimmvolk vor zwei Jahren absegnet hatte. Internationale Konzerne mit einem Umsatz von 750 Millionen und mehr Euro müssen mindestens 15 Prozent Steuern auf ihren Gewinn bezahlen. Basel-Stadt muss deshalb die gegenwärtig tiefe Gewinnsteuer von 13 Prozent mit einer Ergänzungssteuer erhöhen. (sda/jwe)
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Thomy
👍
spalen
gut so!