Bedingte Freiheitsstrafen für Pilot und Fluglotsen gefordert
Baseljetzt
Der Auditor hat am Freitag beim Militärgerichtsprozess in Muttenz zum tödlichen F/A-18-Unglück beim Sustenpass bedingte Freiheitsstrafen gefordert. Für den angeklagten Flugverkehrsleiter verlangt er zwölf Monate, für den Militärpiloten neun Monate.
Die beiden seien unter anderem der fahrlässigen Tötung schuldig zu sprechen, sagte der Auditor. Bei den bedingten Strafen habe die minimale Probezeit von zwei Jahren zu gelten. Es sei zu berücksichtigen, dass sowohl der Pilot wie auch der Flugverkehrsleiter ihre Fehler, die mutmasslich zum Unglück führten, zu korrigieren versuchten.
Gegen Dienstvorschriften gehandelt
Der Unfall geschah am 29. August 2016 bei einem Kampftraining zweier F/A-18-Kampfflugzeuge. Ein 27-jähriger Militärpilot prallte dabei in eine Felswand und starb. Der Auditor sagte zur Begründung des erforderten Strafmasses, es sei erwiesen, dass sowohl der Flugverkehrsleiter wie auch der Leader-Pilot der Zweier-Patrouille gegen die Dienstvorschriften gehandelt hätten.
Für beide Angeklagte gilt die Unschuldsvermutung. Die Hauptverhandlung des Militärgerichts in Muttenz ist auf vier Tage angesetzt. Das Urteil wird am 9. Januar eröffnet werden. (sda/jwe)
Feedback für die Redaktion
Hat dir dieser Artikel gefallen?
Kommentare lesen?
Um Kommentare lesen zu können, melde dich bitte an.
Kommentare
Dein Kommentar
Mit dem Absenden dieses Formulars erkläre ich mich mit der zweckgebundenen Speicherung der angegebenen Daten einverstanden. Datenschutzerklärung und Widerrufshinweise