Prozess gegen Benko nach zwei Stunden auf Mittwoch vertagt
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Prozess gegen Benko nach zwei Stunden auf Mittwoch vertagt

14.10.2025 11:12 - update 14.10.2025 12:14

Baseljetzt

Der erste Prozesstag gegen Signa-Gründer René Benko endete am Dienstagmittag am Landesgericht Innsbruck. Der 48-Jährige bekannte sich zu beiden Anklagepunkten als «nicht schuldig».

Nach nur zwei Stunden ist der erste Prozesstag gegen den österreichischen Investor René Benko beendet worden. Das Verfahren werde am Mittwoch wie geplant fortgesetzt, entschied die Richterin am Landgericht Innsbruck.

Grund für die Entscheidung war der Umstand, dass sich Benko nicht ausführlich zu den Vorwürfen äussern wollte. Die Befragung von Zeugen war erst für Mittwoch vorgesehen. Zuvor hatte sich Benko zu den beiden Anklagepunkten als «nicht schuldig» bekannt.

Enormes Medieninteresse

Der in Untersuchungshaft sitzende, sichtlich erschlankte 48-Jährige wurde am Dienstagvormittag unter heftigem Blitzlichtgewitter in den Grossen Schwurgerichtssaal geführt und blieb äusserlich regungslos.

Der Medienandrang war wie erwartet riesig, der Grosse Schwurgerichtssaal gerammelt voll mit rund 70 akkreditierten Journalisten aus dem In- und Ausland sowie einigen wenigen «normalen Zuschauern.» Fotografen und Kamerateams hatten – um das beste Bild bzw. die beste Aufnahme kämpfend – vor dem Erscheinen Benkos im Saal Aufstellung genommen. Einige tumultartige Szenen liessen sich offenbar nicht vermeiden.

Schliesslich wurde der insolvente Unternehmer und Milliardenpleitier, der seit Jänner in U-Haft sitzt, von Polizeibeamten – ohne Handschellen – in den Gerichtssaal geführt und musste rund vier Minuten lang das Blitzlichtgewitter über sich ergehen lassen.

«Beiseite schaffen» von Geldern vorgeworfen

Bei dem Prozess, der voraussichtlich bereits am Mittwoch mit einem Urteil enden wird, handelt es sich um den – vom Anklageumfang her – ersten kleinen Auftakt eines wohl ganzen Prozessreigens, der dem Unternehmer Benko im Zuge der Signa-Pleite bevorsteht. Das «Anklagegenständliche» liest sich relativ unspektakulär und ist auch von der Dimension her alles andere als aussergewöhnlich.

Benko wird vorgeworfen, im Rahmen seiner Insolvenz als Einzelunternehmer die Befriedigung von Gläubigerforderungen verhindert bzw. geschmälert zu haben, indem er Vermögenswerte beiseite geschafft und den Gläubigern entzogen haben soll. Verschoben haben soll er sie in Gesellschaften und Privatstiftungen sowie zu seiner Mutter. Und dies alles zu einer Zeit ab Herbst 2023, als die Konkurseröffnung bereits absehbar gewesen sei und er bereits mit Zahlungsschwierigkeiten zu kämpfen gehabt habe, so der Tenor der Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA).

Mietzahlung und Schenkung

Einen Teil der Anklage betraf eine Miet- und Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von rund 360’000 Euro für die Anmietung einer Villa auf der Innsbrucker Hungerburg an die RB Immobilienverwaltungs GmbH & Co KG als Eigentümerin der Villa. Letztere ist eine Gesellschaft der Laura Privatstiftung. Die Zahlung soll laut Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) «wirtschaftlich und sachlich unvertretbar» gewesen sein. Denn das Haus sei wegen eines Hangrutsches und eines Wasserschadens das gesamte Jahr 2024 über unbewohnbar gewesen.

Benko wird vorgeworfen, dass hier Geld im Kreis geschickt wurde und wieder in der Sphäre der Laura-Stiftung landete, wodurch Gläubiger um diese Summe geschädigt worden sein sollen. Der zweite Fall dreht sich um eine Schenkung in Höhe von 300’000 Euro an Benkos Mutter Ende November 2023. Diese sei als «Rückführung eines Darlehens» bezeichnet worden, hiess es.

Die WKStA geht aber von einer Rückschenkung einer Schenkung» aus. Denn kurze Zeit davor hatte Benko von seiner Mutter 1,5 Millionen Euro überwiesen bekommen. Die Staatsanwaltschaft vertritt die Ansicht, dass er seiner Mutter das Geld nicht hätte rückerstatten dürfen. Er hätte es aufheben oder «zur Tilgung weiterer Verbindlichkeiten nutzen» müssen, habe er doch zu dieser Zeit einen «permanenten Finanzbedarf» gehabt. (sda/lef)

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