Beschwerde abgewiesen: Bedingte Geldstrafe für angedrohte Gewaltaktion ist rechtskräftig 
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Bundesgericht
Basel-Stadt

Beschwerde abgewiesen: Bedingte Geldstrafe für angedrohte Gewaltaktion ist rechtskräftig 

10.04.2025 12:04

Baseljetzt

Ein Mann aus dem Baselbiet ist wegen der Drohung, auf der Dreirosenanlage «nachhaltig und abschreckend» aufzuräumen, rechtskräftig verurteilt. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hatte in einer an die Kantonspolizei Basel-Stadt geschickten Nachricht im März 2021 damit gedroht, er werde die Probleme auf der Dreirosenanlage endgültig lösen, wenn die Polizei sich bis Ende des darauf folgenden Monats nicht darum kümmern werde.

«Wir kommen im Stillen, räumen auf und gehen wieder», schrieb er, «mit fatalen unmissverständlichen Folgen für die Verursacher», womit er Dealer und Sans-Papiers meinte. Vor Bundesgericht beantragte der Mann einen Freispruch, wie aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil hervorgeht.

Das höchste Schweizer Gericht hat die Sicht des Kantonsgerichts Basel-Landschaft bestätigt, die den Mann wegen versuchter Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte zu einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu 190 Franken verurteilte. Es rechnete drei Tage Untersuchungshaft und die Ersatzmassnahmen mit 26 Tagen an die Strafe an.

Frühere Meldung

Das Bundesgericht geht – entgegen der Behauptung des Beschwerdeführers – davon aus, dass dieser die Nachricht an die Polizei geschickt hatte. Dies hätten Indizien und erhobene Kommunikationsdaten ergeben.

Als belastendes Indiz wurde unter anderem eine vom Beschwerdeführer gut zehn Tage früher gemachte telefonische Meldung an die Polizei gewertet. Darin teilte er mit, dass ihm unter der Dreirosenbrücke Drogen angeboten worden seien, unweit des Arbeitsortes seiner Partnerin. (Urteil 6B_1335/2023 vom 20.3.2025) (sda/lab)

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