Rückkehrrecht muss aus Wohnraumförderungs-Gesetz gestrichen werden
Baseljetzt
Die bei Wohnungsnot im Kanton Basel-Stadt nötige Bewilligung zum Umbau einer Liegenschaft darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass die bisherigen Mieter zurückkehren können. Das hat das Bundesgericht entschieden.
Im Anschluss an die Vom Stimmvolk angenommene Initiative «Ja zu echtem Wohnschutz» ging eine Beschwerde beim Bundesgericht ein. Diese wurde in einem Punkt gutgeheissen: Mieter:innen, die wegen eines Umbaus oder einer Sanierung ihr Zuhause verlassen mussten, sollen kein Rückkehrrecht erhalten.
Dieses sein nicht gültig, da bundesrechtswidrig. Zwar dürften die Kantone gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung verhältnismässige Massnahmen zur Bekämpfung von Mietknappheit treffen.
Kein direkter Eingriff in Verträge erlaubt
Es ist beispielsweise zulässig, den Umbau oder Abbruch von Wohnhäusern einer Bewilligungspflicht zu unterstellen oder eine Bewilligung während einer bestimmten Zeit an eine staatliche Mietzinskontrolle zu knüpfen.
Es ist den Kantonen aber nicht erlaubt, direkt in die Verträge zwischen Vermiete rund Mieter einzugreifen. Das Bundeszivilrecht regle diese Materie abschliessend, so das Bundesgericht. (sda/mei)
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