
Blaulicht-Mitarbeitende erhalten künftig eine Entschädigung fürs Umziehen
Baseljetzt
Die Mitarbeitenden der Basler Blaulichtorganisationen erhalten künftig fürs Umkleiden eine Entschädigung. Der Grosse Rat hat dafür am Mittwochabend eine befristete Ausgabe von 3,75 Millionen Franken bewilligt.
Zudem genehmigte das Parlament dem Justiz- und Sicherheitsdepartement einen Nachtragskredit von 530’000 Franken für das Jahr 2025.
Der Entscheid fiel einstimmig. Vorgesehen ist eine monatliche Pauschale von 80 Franken für die Mitarbeitenden der Kantonspolizei und der Rettung. Die neue Regelung soll im kommenden Frühling in Kraft treten und ist auf drei Jahre befristet.
Somit folgte der Grosse Rat seiner Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission, die einen höheren Pauschalbetrag vorgeschlagen hatte. Die Regierung hatte ursprünglich eine monatliche Pauschale von 60 Franken vorgesehen – pro Jahr 940’000 Franken wiederkehrend. Der Regierungsantrag kam aber im Parlament nicht durch und wurde mit mit 79 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.
Die Umkleidepauschale ist als kurzfristige Massnahme vorgesehen. Mittelfristig fordert die Kommission, dass die Integration des Umkleidens in die Arbeitszeit geprüft wird. (sda/daf)
Feedback für die Redaktion
Hat dir dieser Artikel gefallen?
Kommentare
Dein Kommentar
Mit dem Absenden dieses Formulars erkläre ich mich mit der zweckgebundenen Speicherung der angegebenen Daten einverstanden. Datenschutzerklärung und Widerrufshinweise
Kommentare lesen?
Um Kommentare lesen zu können, melde dich bitte an.
Thomy
👍
Sonnenliebe
👏👏