Am Donnerstag muss Embolo für die Urteilsverkündung nochmal vor Gericht
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Strafprozess
Basel-Stadt

Am Donnerstag muss Embolo für die Urteilsverkündung nochmal vor Gericht

21.06.2023 05:45 - update 21.06.2023 16:27
Lea Meister

Lea Meister

Breel Embolo musste sich am Mittwoch vor dem Basler Strafgericht verantworten. Ihm wird mehrfache Drohung vorgeworfen. Hintergrund ist eine Auseinandersetzung während eines Ausgangs in Basel im Mai 2018.

Der damals 21-jährige Embolo war mit zwei Kollegen in den frühen Morgenstunden in der Steinenvorstadt unterwegs. Dort gerieten sie mit zwei Männern aneinander, wie es in der Anklageschrift heisst. Dabei habe Embolo dem einen Mann Äusserungen wie «Ich vernichte euch, wisst ihr nicht, wer ich bin» zugerufen. Auch dem anderen Mann habe er Gewalt angedroht. «Dich lass ich auch verprügeln, du Hurensohn», sagte er laut Anklageschrift.

Vorwurf der Körperverletzung

Bei dieser Auseinandersetzung verpasste einer von Embolos Begleitern dem einen Mann unvermittelt einen Faustschlag ins Gesicht. Dabei erlitt das Opfer einen Nasenbeinbruch, wie die Staatsanwaltschaft weiter schreibt. Embolos Kollege steht daher am Mittwoch ebenfalls vor dem Strafgericht. Ihm wird unter anderem einfache Körperverletzung vorgeworfen. Für beide Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

Für den heute 26-jährigen Embolo, der aktuell bei AS Monaco unter Vertrag steht, könnte je nach Urteil eine Vorstrafe zum Verhängnis werden. Der Fussballer wurde im Jahr 2017 wegen Verkehrsdelikten zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Die Probezeit von zwei Jahren reicht noch in den Zeitraum der Auseinandersetzung in der Steinenvorstadt hinein.

Gerichtsverhandlung beginnt

Die Beschuldigten sind am Mittwochmorgen beide vor Gericht anwesend. Der Fussballstar erscheint mit einem Cap und lockerer Kleidung. Vor dem Gerichtsgebäude angekommen, staunt er ab der Menge Medienschaffender, die anwesend sind. Damit Embolo nicht zu lange unter den Journalist:innen warten muss, werden die Medienschaffenden alle zusammen ins Gebäude gelassen.

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Embolo fotografiert die anwesenden Journalist:innen. Bild: keystone

Embolos Anwalt sagt gleich zu Beginn der Verhandlung, dass sein Mandant sich zur Sache äussern werde, aber nicht zu seiner finanziellen Situation.

Ein Vertreter der Privatklägerschaft beantragt derweil die Rückweisung der Anklage. Die Anklageschrift sei seiner Ansicht nach nicht ganz korrekt formuliert. Er beantragt, dass Embolo auch die Anstiftung zur Gewalt vorgeworfen wird. Der Staatsanwalt und Embolos Rechtsvertreter empfehlen, diesen Antrag abzulehnen.

Gerichtspräsidentin Giovannone schickt alle Leute aus dem Raum, um den Antrag zu besprechen. Nach einer mehrminütigen Pause sagt Giovannone dann, das Gericht sei zum Schluss gekommen, den Antrag abzuweisen.

Das Beweisverfahren

Die Gerichtspräsidentin weist Breel Embolo darauf hin, dass er aufgefordert worden sei, seine Lohnabrechnung 2022 enzureichen, da bei einer allfälligen Verurteilung eine Geldstrafe auf Grundlage des Lohns berechnet werde. Giovannone habe gegoogelt und herausgefunden, dass Embolo einen zweistelligen Millionenbetrag im Jahr verdiene. Es stimme nicht alles, was im Internet steht, entgegnet Embolo.

Jetzt wird der zweite Angeklagte, Embolos bester Freund, wie dieser sagt, befragt. Er wird auf seine finanzielle Situation angesprochen. Seine Antworten sind vage. Die letzten Ferien habe er in Monaco verbracht, dafür habe er nichts bezahlen müssen.

Der zweite Angeklagte, dem einfache Körperverletzung vorgeworfen wird, wird zur Sache befragt. Er bleibe bei seiner bereits getätigten Aussage, wie er mehrfach ziemlich nervös sagt. Die Gerichtspräsidentin befragt nun Breel Embolo. Er erzählt aus seiner Sicht, wie der Abend abgelaufen sei. Einer der Anwesenden habe ihn minutenlang verbal belästigt. Er habe ihm daraufhin gesagt, er soll sich entfernen und konfrontierte ihn. Er sei nicht aus dem Auto ausgestiegen, um jemandem weh zu tun. Er habe auch niemandem etwas angedroht.

Der stadtbekannte Parkplatz

Schimpfwörter seien gefallen, «Hurensohn» habe er vermutlich gesagt. Einen Faustschlag, der zu einem Nasenbruch hätte führen können, habe Embolo aber nicht gesehen. Die Gerichtspräsidentin möchte jetzt genau wissen, auf welchem Parkplatz sich das Ganze abgespielt habe. Embolo soll den Parkplatz auf der Karte einzeichnen. «Waren Sie noch nie in der Steinenvorstadt?», fragt Embolo die Gerichtspräsidentin. Lachen im Raum. «Doch, aber mit dem Velo, waren Sie schon einmal mit dem Velo dort, Herr Embolo?», entgegnet Giovannone.

Am Donnerstag muss Embolo für die Urteilsverkündung nochmal vor Gericht
Der Tatort. Screenshot: Google Maps

Die Szene hat etwas Absurdes. Die Location des Parkplatzes ist nach einigen Minuten dann aber geklärt, auch, dank dem Pflichtverteidiger der zweiten Angeklagten, der Giovannone den Parkplatz auf Google Maps zeigt.

Kein Alkohol im Spiel

Zur gebrochenen Nase des Geschädigten sei es gekommen, weil sich dieser dazwischen gestellt habe, als es zur Konfrontation gekommen sei. Genauer ausführen kann Embolo die Szenerie nicht. «Ich habe das Gefühl, Sie weichen meinen Fragen aus», so Giovannone. Das stimme nicht, er beantworte alle Fragen, entgegnet Embolo.

Er habe gesagt «wenn du Stress suchst, finde ich schon Leute, die Stress machen», so Embolo, dass sein Gegenüber dies als Drohung verstanden habe, tue ihm leid. Alkohol habe er an diesem Abend ausserdem keinen konsumiert.

Zeuginnen und Zeugen werden befragt

Als Zeuge wird jetzt ein Mann befragt, der am besagten Abend, bzw. am besagten frühen Morgen, auch dabei war. Er ist mit Embolo verwandt. Embolo und sein bester Freund hätten ihn damals zuhause abgeholt, um mit ihm in die Stadt zu gehen und etwas zu trinken. Laut seinen Äusserungen kann er sich kaum mehr an Details zu diesem Abend erinnern.

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Embolo bei seiner Ankunft beim Strafgericht.Bild: keystone

Jetzt wird eine zweite Zeugin befragt, die am Abend mit Freundinnen unterwegs war und dabei Breel Embolo sah und ansprach. Sie kann sich noch ziemlich gut an den Abend erinnern und schildert, wie das Ganze ihren Erinnerungen nach abgelaufen sei. Sie und ihre Freundinnen hätten Embolo erkannt, als er mit dem Auto in die Steinenvorstadt gefahren sei. In einem Punkt widerspricht sie Embolos Aussage klar: Ihre Freundin habe ein Foto mit ihm gemacht, dafür sei er aus dem Auto ausgestiegen. Laut seiner Aussage sei er für das Foto aber nicht ausgestiegen. Sie berichtet von einem Gerangel, plötzlich sei ein Kollege mit blutender Nase zu Boden gegangen. Wie das passiert sei, habe sie aber nicht gesehen.

Als es hitzig geworden sei, habe Embolo nicht gehen wollen, obwohl die Zeugin ihn darauf hingewiesen habe, dass es vielleicht besser wäre, zu gehen. Sie finde es schade, dass es nicht bei der simplen Unterhaltung und dem Kennenlernen geblieben sei.

Geschädigter wird befragt

Der Geschädigte, der eine gebrochene Nase davongetragen haben soll, wird jetzt vernommen. Er sei mit zwei Kollegen in der Steinenvorstadt bei der Piadina Bar unterwegs gewesen und sich dann mit Freundinnen unterhalten, die er angetroffen habe. Embolo und seine Freunde seien dann mit dem Auto angekommen und hätten gefragt, ob jemand ein Foto mit dem Fussballer machen wolle. Zwei hätten ja gesagt. Eine Frau habe entgegnet, das habe sie nicht nötig, woraufhin der Geschädigte habe lachen müssen.

Daraufhin habe Embolo ihn gefragt, ob er wisse, wen er vor sich habe. Der Geschädigte sei daraufhin mehrfach vom Fussballer bedroht worden. Wer ihn im Endeffekt geschlagen habe, könne er nicht sagen. Der Schlag sei von der Seite bekommen und er habe den Angreifer nicht bewusst wahrgenommen. Er bestätigt die Aussagen der zuvor vernommenen Zeugin. Von ihm und seinen Kollegen sei ausserdem zu keiner Zeit eine Gefahr ausgegangen. Die Drohungen Embolos habe er ernst genommen; dieser lacht.

Den Nasenbeinbruch sehe man ihm heute noch an und er atme in der Nacht anders, wie seine Freundin bestätige. Möglicherweise werde er sich nochmals einer Operation unterziehen lassen müssen, um die Nase zu richten. Eine entsprechende Untersuchung stehe noch aus. Am besagten Abend habe er Alkohol konsumiert.

Zweitletzte Befragung startet

Der zweitletzte Zeuge, der befragt wird, war mit dem Geschädigten unterwegs. Auch er schildert, wie sich der Abend abgespielt hat und bestätigt die Aussagen der vorherigen Zeug:innen. Auch er berichtet von verschiedenen Drohungen, die von Embolo ausgegangen seien und berichtet vom Faustschlag gegen seinen Kollegen. Der Zeuge bestätigt wiederum die Aussage Embolos, dass er für das Selfie mit der einen Frau im Auto sitzen geblieben sei.

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Der Medienandrang vor dem Gerichtsgebäude hat Breel Embolo überrascht. Bild: keystone

Der zweite Angeklagte habe sich von hinten angeschlichen und den Geschädigten geschlagen. Dessen Nase sei erst seit dem Schlag schräg. Davor sei sie gerade gewesen. Embolo sei «der einzige Aggressor» gewesen an diesem Abend. Auch der zweitletzte Zeuge hat am besagten Abend Alkohol konsumiert, wie er auf Nachfrage eines Verteidigers bestätigt.

Letzte Befragung läuft

Die Männergruppe habe an diesem Abend zwei Jobzusagen gefeiert und entsprechend darauf angestossen, wie der letzte Zeuge erzählt. Auch er gibt an, dass Embolo die Konfrontation mit dem Geschädigten gesucht habe und bestätigt, dass es zu einem Faustschlag des zweiten Angeklagten gekommen sei. Embolo sei nach dem gut hörbaren Lachen des Geschädigten aus dem Auto ausgestiegen, woraufhin die Rangelei begonnen habe.

Die Befragung der Zeug:innen ist jetzt abgeschlossen. Der Angeklagte, dem einfache Körperverletzung vorgeworfen wird, hält an seinen bisherigen Aussagen fest.

Embolo zeigt auf den einen Zeugen und sagt, dass er es gewesen sei, der minutenlang schlecht über ihn geredet habe. Ihn habe er zur Rede stellen wollen. Mit der Abweisung der beiden Frauen ihm gegenüber habe das alles nichts zu tun gehabt.

Embolo beantragt, für den Rest der Verhandlung am Nachmittag dispensiert zu werden. Er müsse aufgrund seiner Verletzung zum Arzt. Auch zur Urteilsverkündung am Donnerstagmorgen könne er nicht kommen, weil er zurück nach Monaco müsse. Ein Hin und Her wäre «nicht ökologisch», scherzt Embolo. Mit seinem Fehlen bei der Urteilsverkündung ist die Gerichtspräsidentin nicht einverstanden. Er wird am Donnerstagmorgen also nochmals vor Gericht erscheinen müssen. Embolo fiel am Mittwochmorgen durch teilweise leicht kindliches Verhalten auf. Er lachte viel und tuschelte mit seinem besten Freund, dem Mitangeklagten.

Plädoyer des Staatsanwalts

Staatsanwalt Roman Barth startet am Nachmittag mit seinem Plädoyer. Derartige Auseinandersetzungen kämen an diesem Ort wohl jedes Wochenende vor. Die in der Anklageschrift genannten Äusserungen seitens Embolo hätten sich durch die Zeug:innenaussagen bestätigt. Auch der Faustschlag ins Gesicht des Geschädigten sei ebenfalls von mehreren Zeugen bestätigt worden.

Die Tatbestandsvoraussetzungen seien allesamt erfüllt. Der Staatsanwalt beantragt deshalb, die Beschuldigten schuldig zu sprechen. Das Verschulden Embolos sei nicht mehr als leicht zu taxieren. Der Staatsanwalt fordert deshalb einen Schuldspruch wegen mehrfacher Drohung und somit eine bedingte Geldstrafe à 60 Tagessätze in der Maximalhöhe von 3’000 Franken. Die Höhe begründet er mit Embolos Einkommen und Werbeverträgen.

Im Falle des zweiten Angeklagten, Breel Embolos bestem Freund, fordert Barth ebenfalls einen Schuldspruch wegen einfacher Körperverletzung, Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz und Hinderung einer Amtshandlung. Er verlangt eine Geldstrafe von insgesamt 180 Tagessätzen.

Plädoyer des Privatklägers

Der Vertreter des Privatklägers fasst nochmals ausführlich verschiedene Zeug:innenaussagen zusammen. Den Fokus legt er dabei auf Embolos mutmassliche verbale Drohungen. Die Beweislage sei erdrückend. Dass Embolos Drohungen ernst gemeint waren, zeige sich an der Tatsache, dass es zu einem Faustschlag gekommen sei. Die Zeug:innen hätten bestätigt, dass sie Angst gehabt hatten. Ausserdem seien diese auch im Nachgang angegangen und eingeschüchtert worden.

Alles in allem sei der Sachverhalt erstellt und die Beschuldigten seien entsprechend zu bestrafen. Embolo sei es um «Machogehabe» gegangen, er sei beleidigt gewesen, dass nicht alle anwesenden Frauen Interesse an einem Foto mit ihm gezeigt hätten. Reue sei bei beiden Beschuldigten nicht erkennbar gewesen. Der Jurist stört sich auch daran, dass sich Embolo einfach für den Nachmittag dispensieren liess wegen eines «angeblichen Arzttermins». Er meine, sich alles erlauben zu können; so habe er sich auch am besagten Abend verhalten.

Eine Schadenersatzforderung lasse sich aufgrund noch laufender Behandlungen beim Geschädigten noch nicht beziffern, aber eine Genugtuung. Der Geschädigte werde ein Leben lang an den Abend erinnert, wenn er «seine schiefe Nase» im Spiegel sehe. Eine Genugtuung von 5’000 Franken wegen des Nasenbeinbruchs wäre laut dem Vertreter des Privatklägers angemessen. Embolo soll eine Genugtuung von 1’000 Franken zuzüglich Zins seit dem 27. Mai 2018 bezahlen, so der Jurist.

Plädoyer des Verteidigers von Breel Embolo

Gabriel Giess, Embolos Verteidiger, betont, dass es heute einzig um die angeblichen Drohungen seines Mandanten gehe. Die Zeug:innenbefragungen am Morgen hätten nicht mehr Licht ins Dunkel gebracht. Nach fünf Jahren liesse sich solch ein Abend nicht mehr 1:1 rekonstruieren. Mit einer gewissen Unsicherheit, was passiert sei, müsse man deshalb leben.

Breel Embolo bestreite keine Meinungsverschiedenheit. Im Gegensatz zu den Privatklägern habe er aber beispielsweise keinen Alkohol konsumiert. Den genauen Wortlaut der Auseinandersetzung könne auch sein Mandant nicht mehr rekonstruieren nach diesen fünf Jahren. Giess kritisiert ausserdem die grosse Verzögerung der Verhandlung. Man habe erst nach drei Jahren begonnen, die Involvierten zu befragen. Die Justiz müsse deshalb hinnehmen, dass vieles nicht mehr rekonstruiert werden könne.

Am Donnerstag muss Embolo für die Urteilsverkündung nochmal vor Gericht
Breel Embolo am Mittwochmorgen vor dem Gerichtsgebäude. Bild: Keystone

Es gelte stets «in dubio pro reo». Im Falle solch unterschiedlicher Aussagen, wie sie heute getätigt worden seien, müsse dies nochmals erwähnt werden, so Giess. «Um 5 Uhr morgens in der Steinenvorstadt passieren selten wirklich clevere Dinge, das ist mir klar», so Giess. Dennoch sei der Kontext der Situation entscheidend. Giess beantragt einen vollumfänglichen Freispruch für seinen Mandanten Breel Embolo. Für die lange Zeit zwischen dem 27. Mai 2018 und der Gerichtsverhandlung (Verletzung des Beschleunigungsgebots) und für die mediale Vorverurteilung wird Giess im Falle eines Freispruchs ausserdem eine Genugtuung beantragen.

Plädoyer des Verteidigers des zweiten Angeklagten

Auch Christoph Balmer, der Verteidiger von Embolos bestem Freund, rekapituliert nochmals den ominösen 27. Mai 2018. Balmer bringt die Frage ins Spiel, welche der damals anwesenden drei Frauen denn den Satz fallen gelassen haben könnte, der Embolo so aggressiv gemacht haben soll. In den Einvernahmen gab keine der drei Frauen an, etwas in diese Richtung gesagt zu haben.

Ausserdem seien die Aussagen der Privatkläger nicht stimmig. Es werde «ein Bild bewirtschaftet, damit alles möglichst glaubhaft rüberkommt», so Balmer. Die Hauptfrage müsse sein: Gibt es Zweifel daran, wie alles abgelaufen sein könnte? Falls ja, könne nur zugunsten der beiden Angeklagten entschieden werden. Sein Mandant habe es in keinster Weise nötig, Breel Embolo irgendetwas zu beweisen, sie seien schliesslich seit der Kindheit befreundet. Er habe von einer Gegenbewegung, einem Reflex geredet, der zum Nasenbruch des Geschädigten geführt haben soll. Für Balmer plausibel. Er zeigt vor, wie sich die Bewegung abgespielt haben könnte.

Insgesamt habe man ein Bild, das nicht ganz aufgehe. Und wenn ein Bild nicht ganz aufgehe, gelte «in dubio pro reo». Wenn es um den Vorwurf der einfachen Körperverletzung geht, beantrag Balmer deshalb einen Freispruch für seinen Mandanten. Auf die beiden weiteren Anklagepunkte gegen den zweiten Angeklagten gehen wir an dieser Stelle nicht näher ein, da sie nicht im Zusammenhang mit dem 27. Mai 2018 stehen.

Das Urteil wird am Donnerstagmorgen um 11 Uhr verkündet.

(mei/sda)

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Kommentare

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21.06.2023 07:36

Sprissli

Der wird garantiert frei gesprochen,das kennen wir ja von denn Basler Gerichten!

3 0

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