
Britin (33) tötete sieben Babys und bekommt lebenslänglich
Baseljetzt
Lucy Letby tötete als Krankenschwester in Grossbritannien mindestens sieben Neugeborene. Nun muss die 33-Jährige für immer hinter Gitter. Ihre Abwesenheit beim Urteil hat die britische Justiz zum Handeln veranlasst.
Die Ex-Krankenschwester Lucy Letby wurde wegen Mordes an sieben Babys und versuchten Mordes an sechs weiteren zur Höchststrafe verurteilt. Die 33-Jährige wird das Gefängnis voraussichtlich nie wieder verlassen. Dem Gericht in Manchester blieb die Britin bei ihrer Verurteilung zu lebenslanger Haft fern. Jetzt werden in Grossbritannien Forderungen lauter, dass verurteilte Täter:innen zwingend im Gericht anwesend sein müssen, wenn das Strafmass gesprochen wird.

Justizminister will Gesetz rasch verschärfen
Justizminister Alex Chalk kündigte an, bei der «ersten Gelegenheit» das Gesetz zu verschärfen. Auch Oppositionsführer Keir Starmer schloss sich dem Vorhaben an, zudem forderten mehrere konservative Zeitungen am Dienstag die Regierung zu rascher Umsetzung auf. Gerichte haben bisher keine Handhabe, Verurteilte zur Teilnahme zu zwingen.
Im britischen Justizsystem wird zuerst über die Schuld entschieden, in Strafverfahren in aller Regel durch eine Jury. Die Richterin oder der Richter legt dann in einer weiteren Sitzung das Strafmass fest.
Letby ist nicht die einzige
«Es ist wichtig, dass die Öffentlichkeit sieht, wie diese Strafen verhängt werden und hört, wie der Richter den Verurteilten seine Argumente persönlich vorträgt», kommentierte die Zeitung «The Times». Der konservative Ex-Justizminister Robert Buckland schrieb in der «Daily Express», Letbys Weigerung sei «zynisch». Ähnlich hatten sich Angehörige ihrer Opfer geäussert.
Letby ist nicht die erste Straftäterin in der jüngeren britischen Geschichte, die nicht zu ihrer Verurteilung erschien. Zuletzt hatte unter anderem der Mörder der neunjährigen Olivia, die vor genau einem Jahr in Liverpool zufällig Opfer eines Bandenkriegs wurde, seine Teilnahme verweigert. (sda/lef)
Feedback für die Redaktion
Hat dir dieser Artikel gefallen?
Kommentare lesen?
Um Kommentare lesen zu können, melde dich bitte an.
Kommentare
Dein Kommentar
Mit dem Absenden dieses Formulars erkläre ich mich mit der zweckgebundenen Speicherung der angegebenen Daten einverstanden. Datenschutzerklärung und Widerrufshinweise