Bundesgericht erklärt Wahl von Schaffhauser SP-Ständerat Simon Stocker für ungültig
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Urteil
Politik

Bundesgericht erklärt Wahl von Schaffhauser SP-Ständerat Simon Stocker für ungültig

26.03.2025 10:37 - update 26.03.2025 14:55

Baseljetzt

Das Bundesgericht hat ein Urteil gefehlt: Die Wahl des Schaffhauser Ständerat Simon Stocker ist per sofort nichtig. Der politische Wohnsitz war gemäss Urteil nicht in Schaffhausen, sondern in Zürich.

Das Bundesgericht hat eine entsprechende Beschwerde gegen einen Entscheid des Obergerichts gutgeheissen, wie aus dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil hervorgeht. Der Schaffhauser Regierungsrat und das Obergericht hatten die Beschwerde zuvor abgelehnt.

Anders als die Vorinstanzen kam das oberste Gericht zum Schluss, dass sich Stockers Lebensmittelpunkt und somit auch sein politischer Wohnsitz zum Zeitpunkt der Wahl in der Stadt Zürich befand. Zwar war Stocker demnach bereits in der Stadt Schaffhausen angemeldet und hatte dort eine Wohnung gemietet. Gelebt und gearbeitet habe er aber in erster Linie in Zürich, wo auch der Wohnsitz seiner Frau und seines Kindes war.

Die kantonale Verfassung setzt für die Wahl in den Ständerat einen Wohnsitz in Schaffhausen voraus. Der Wohnsitz einer Person liegt dort, wo sich ihr Lebensmittelpunkt befindet.

Wahl nicht rückwirkend aufgehoben

Stockers Wahl zum Ständerat wird «aus Verhältnismässigkeits-, Rechtssicherheits- und Vertrauensüberlegungen» erst mit Wirkung ab dem Urteil des Bundesgerichts aberkannt, wie es weiter hiess.

Weder das Bundesgericht noch die Vorinstanzen hätten der Beschwerde aufschiebende Wirkung erteilt. Die Entscheide, an welchen Stocker im Amt als Ständerat mitgewirkt habe, würden somit weder nichtig noch anfechtbar.

Schaffhausen muss erneut wählen

Der Schaffhauser Regierungsrat muss nun eine Neuwahl ansetzen. Entgegen des Antrags des Beschwerdeführers rückt Thomas Minder (parteilos), der die zweitmeisten Stimmen erzielte, nicht automatisch nach. Mangels kantonaler Gesetzgebung im konkreten Fall gelte der Grundsatz, wonach für ausscheidende Mitglieder normalerweise Nachwahlen durchgeführt werden.

Simon Stocker hatte sich bei den Wahlen im Herbst 2023 im zweiten Wahlgang überraschend gegen den früheren Ständerat Thomas Minder durchgesetzt. Gegen den Wahlentscheid erhoben zwei Personen Stimmrechtsbeschwerde, darunter der aktuelle Beschwerdeführer. Letzterer verfasste im Wahlkampf mehrere Leserbriefe zugunsten von Minder. 

Neuwahlen im Juni

Die Neuwahl für den zweiten Schaffhauser Ständeratssitz findet am 29. Juni statt. Zur Neuwahl kommt es, weil das Bundesgericht Simon Stockers (SP) Wahl in den Ständerat annulliert hat.

Stocker will bei Neuwahlen antreten

Simon Stocker will erneut zur Schaffhauser Ständeratswahl antreten. Dies teilte der SP-Politiker am Mittwoch auf Instagram mit. Das Urteil des Bundesgerichts gelte es zu akzeptieren, auch wenn es eine Absage an ein gleichberechtigtes Familienmodell sei.

Er und seine Frau hätten eine pragmatische Lösung gefunden, um ihr Leben, das beruflich an unterschiedlichen Orten in der Schweiz stattfinde, gleichberechtigt zu organisieren, schrieb Stocker auf Instagram. Dass das Bundesgericht ihre Art zu Leben als nicht vereinbar mit einem politischen Amt erachtet und das ihn seine Wahl koste, sei «enttäuschend und stimmt uns traurig».

«Riesiger Stress»

Es sei ein Grundsatz des Rechtsstaates, ein Urteil des obersten Gerichts zu akzeptieren, so Stocker. Dennoch sei er enttäuscht, dass das Bundesgericht sein Familienmodell nicht stütze. Immerhin sei mit dem Urteil aber der «Schwebezustand» der letzten eineinhalb Jahre beendet. «Das war ein riesiger Stress für mein Umfeld und mich», sagte er.

2023 habe er die Wahl «dank einer ganz breiten Koalition» gewinnen können. Sein Blick sei nach vorne und in die Zukunft gerichtet, sagte Stocker weiter. Die Planung des Wahlkampfs starte bereits. Die Wahlen sind auf den 29. Juni angesetzt.

Seine Partei unterstützt ihn dabei. Co-Präsidentin Romina Loliva sagte vor den Medien, dass die SP bei den Neuwahlen auf Stocker setze. Seit das Urteil bekannt wurde, habe die Partei hunderte Nachrichten erhalten. «Das Unverständnis ist in der Bevölkerung gross», sagte sie. (sda/stz)

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27.03.2025 04:11

59pauli

Urteil gefehlt huh?

0 1
26.03.2025 21:01

Sonnenliebe

Mir kommt gerade einen Schnitzelbangg in den Sinn@ mimi mimi mimim…😂🥳

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