Bundesgericht hebt Urteile gegen Klima-Aktivisten auf
Baseljetzt
Das Waadtländer Kantonsgericht hat die Verurteilungen von drei Klimaaktivisten unzureichend begründet. Das Bundesgericht hat die Entscheide deshalb aufgehoben und zurückgewiesen.
In den drei Urteilen hat die Vorinstanz nicht oder kaum ausgeführt, für welche ihnen individuell vorgeworfenen Taten die drei Aktivisten verurteilt worden sind. Damit hat das Kantonsgericht gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör verstossen, wie das Bundesgericht in den am Donnerstag veröffentlichten Entscheiden festhält.
Es weist in seinen Ausführungen zudem darauf hin, dass das Kantonsgericht die Angeklagten hinsichtlich gewisser Ordnungswidrigkeiten zumindest in seinen Ausführungen freizusprechen scheine, im Dispositiv jedoch das Gegenteil festgehalten werde. Auch in diesem Punkt muss die Vorinstanz über die Bücher.
Die drei Klimaaktivisten hatten sich in Lausanne an Demonstrationen beteiligt, die im September 2019 durchgeführt wurden. Bei der ersten Aktion blockierten sie eine Brücke, so dass der Verkehr nicht mehr zirkulieren konnte. (Urteile 6B_40/2023, 6B_41/2023 und 6B_42/2023 vom 8.1.2024) (sda/daf)
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