
Jetzt ist es offiziell: Das Frauenrentenalter 65 gilt
Baseljetzt
Das Bundesgericht hat die Beschwerden der Grünen und der SP Frauen gegen die AHV-Abstimmung von 2022 einstimmig abgewiesen. Die Abstimmung ist somit nicht annulliert. Die Rechtsfolgen wären nicht überschaubar.
Das aus drei Männern und zwei Frauen bestehende Richtergremium war sich einig, dass die Folgen einer Aufhebung der Abstimmung kaum überschaubar wären. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer sei seit diesem Jahr in Kraft. Eine Rückerstattung sei nicht möglich. Zudem würde es ansonsten an einer Rechtsgrundlage für den höheren Mehrwertsteuersatz fehlen.
Darüber hinaus seien in Bezug auf das AHV-Gesetz bereits zahlreiche Dispositionen getroffen worden, von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Weiter sei vor dem Hintergrund der vorliegend umstrittenen Abstimmung die 13. AHV-Rente dieses Jahr angenommen worden. Der Schutz von Treu und Glauben würden deshalb gegen die Aufhebung der Abstimmung sprechen.
Gewerkschaftsbund: «Frauen bleiben um ein Jahr Rente betrogen»
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat sich nach der einstimmigen Abweisung der Beschwerden gegen die AHV-Abstimmung von 2022 enttäuscht gezeigt. «Frauen bleiben um ein Jahr Rente betrogen», hiess es in einer Mitteilung.
Dies, obwohl die Mehrheit der Frauen klar gegen die Reform gewesen sei, teilte der Schweizerische Gewerkschaftbund (SGB) am Donnerstag weiter mit. Die Bundesrichterinnen und Bundesrichter gewichteten die Rechtssicherheit höher als die ungenügende Rentensituation der Frauen. «Obwohl Frauen tiefere Renten haben, wurde mit der Rentenaltererhöhung einseitig auf ihrem Rücken gespart.»
Die fehlerhaften Finanzszenarien hätten den Abstimmungskampf zur Erhöhung des Frauenrentenalters massgeblich geprägt. Der SGB sei weiterhin davon überzeugt, dass der Meinungsbildungsprozess ohne die Berechnungsfehler anders verlaufen wäre. Nach dem heutigen Urteil bleibe die Politik erst recht in der Verantwortung, endlich etwas gegen die grosse Rentenlücke der Frauen zu unternehmen, hiess es weiter.
SVP-Steinemann: Vernünftiger Entscheid des Bundesgerichts
SVP-Nationalrätin Barbara Steinemann findet den Bundesgerichtsentscheid zur Beschwerde gegen die Erhöhung des Frauenrentenalters «sehr vernünftig». Es wäre rechtsstaatlich bedenklich, wenn die Abstimmung aufgrund von Prognosen wiederholt worden wäre, sagte die Zürcherin auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
Viele andere Volksabstimmungen hätten demnach auch wiederholt werden müssen. Etwa aufgrund von Zuwanderungszahlen oder dem angeblichen Sicherheitsgewinn durch den Schengen-Beitritt, schrieb die Politikerin auf X.
Wäre die Abstimmung zum Frauenrentenalter wiederholt worden, hätte auch die Abstimmung zur 13. AHV wiederholt werden müssen, da die Ausgangslage anders gewesen wäre, wenn Frauen nur bis 64 arbeiten müssten, so Steinemann (sda/lab)
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Sonnenliebe
👎👎
Thomy
War ja klar