
Bundesgericht weist Basler Beschwerde zur Rainallee ab
Baseljetzt
Das Bundesgericht ist einer Beschwerde des Mieterverbands zu einem Bauprojekt in Riehen nicht gefolgt, wie aus einer Medienmitteilung vom Freitag hervorgeht.
Der Mieterinnen- und Mieterverband Basel hatte versucht, den Abbruch von zwei Liegenschaften in der Riehener Rainalle zu verhindern. Der Fall landete vor dem Appellationsgericht, das den Beschwerdegegnern Recht gab. Dagegen beschwerte sich wiederum der Mieterverband vor der höchsten Schweizer Instanz.
Das Bundesgericht trat aber nicht auf die Beschwerde ein. Es erachtete den Verband als nicht beschwerdeberechtigt. Das Verbandsbeschwerderecht komme in diesem Fall nicht zur Geltung.
Mieterverband ist unzufrieden
Der Mieterverband bemängelt in seiner Mitteilung, dass der Entscheid des Appellationsgerichts nun nicht inhaltlich behandelt wird, weil das Bundesgericht aus formellen Gründen nicht auf die Beschwerde eintrat.
Aus Sicht des Mieterverbands ist der Entscheid des Appellationsgerichts fehlerhaft, weil es die Abbrüche als Wohnschutz-konform betrachte.
(sda/alr)
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