Bundesrat gegen Volksinitiative für Aufhebung der AHV-Heiratsstrafe
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Politik
Schweiz

Bundesrat gegen Volksinitiative für Aufhebung der AHV-Heiratsstrafe

07.03.2025 15:57 - update 07.03.2025 18:46

Baseljetzt

Verheiratete sollen nach dem Willen des Bundesrates weiterhin nicht zwei volle AHV-Renten erhalten. Er empfiehlt wie schon angekündigt ein Nein zur Mitte-Volksinitiative zur Abschaffung der AHV-Heiratsstrafe.

Heute erhalten verheiratete Pensionierte höchstens 150 Prozent der AHV-Maximalrente. Das sind derzeit 3780 Franken.

Die Mitte-Volksinitiative «Ja zu fairen AHV-Renten auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» will das ändern und die Rentenplafonierung aufheben. Umgekehrt verlangt sie, dass nicht erwerbstätige Verheiratete Beiträge an die AHV zahlen müssen.

Unter dem Strich 3,6 Milliarden Franken

Müssten zwei ganze Renten ausbezahlt werden, koste das die AHV unter dem Strich 3,6 Milliarden Franken im Jahr 2030. 2035 dürften es laut Bundesrat rund 4,1 Milliarden Franken sein. Der Bund, der sich an der Finanzierung der AHV beteiligt, müsste 2030 rund 770 Millionen und 2035 rund 870 Millionen Franken übernehmen.

Die Initiative mache keinen Vorschlag zur Finanzierung dieser Kosten, kritisierte Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider in Bern vor den Medien. Die finanzielle Lage der AHV sei wegen der 13. AHV-Rente, deren Finanzierung noch nicht geregelt sei, sowie aus demografischen Gründen angespannt.

Zur Finanzierung der zwei ganzen Renten müssten je nach Finanzziel zum Beispiel die Lohnbeiträge um 0,6 Prozentpunkte oder die Mehrwertsteuer um 0,8 Prozentpunkte angehoben werden, wie der Bundesrat schreibt. Von der Aufhebung des Plafonds profitieren würden Paare mit massgeblichem Einkommen von derzeit 90’720 Franken.

Nach Berechnungen des Bundes sind das rund 700’000 Personen oder 90 Prozent aller Ehepaare. Unverheiratete, Verwitwete oder Geschiedene und tiefen Einkommen würden leer ausgehen, gab Baume-Schneider zu bedenken. Nach einem Ja zur Initiative müssten laut Bundesrat aber alle die Kosten mittragen.

«Vorteile überwiegen»

Der Bundesrat hat aber noch weitere Argumente gegen die Aufhebung der Rentendeckelung bei Ehepaaren. Verheiratete profitierten bei AHV und IV von Leistungen, die Konkubinatspaaren nicht zustünden und die die Nachteile der Rentenplafonierung überwiegen würden, sagte Baume-Schneider.

Die während der Ehejahre erzielten Einkommen werden bei einer Scheidung, im Todesfall, aber auch wenn beide Ehegatten rentenberechtigt sind, hälftig aufgeteilt. Das nütze tiefen Einkommen und damit vor allem Frauen, sagte Baume-Schneider.

Witwen und Witwer haben Anspruch auf einen Verwitwetenzuschlag von 20 Prozent auf die AHV- oder IV-Rente. Verwitweten-Renten erhielten nur Verheiratete. Anpassungen bei diesen Hinterlassenenrenten sind im Parlament hängig. Die zuständige Kommission des Nationalrats wollte mit der Beratung die Botschaft zur Mitte-Initiative abwarten.

Die Plafonierung aufzuheben und diese übrigen Begünstigungen für Ehepaare zu belassen, würde Unverheiratete benachteiligen, schreibt der Bundesrat. Höhere Lohnbeiträge oder mehr Mehrwertsteuer seien für Erwerbstätige und Arbeitgeber nicht angebracht, erst recht unter dem Aspekt der Generationengerechtigkeit.

Nächste Reform kommt

Die Idee, auf Gesetzesstufe den Plafond für Ehepaare bei 170 statt wie heute bei 150 Prozent der Maximalrente zu setzen, verwarf die Regierung wegen der Kosten. Eine vom Zivilstand unabhängige Altersvorsorge will der Bundesrat nicht isoliert betrachten.

Auch einen direkten Gegenvorschlag – also einen neuen Verfassungsartikel – will der Bundesrat nicht. Er will die Berechnung der Renten nicht in der Bundesverfassung verankern.

Die nächste grosse AHV-Reform kommt. Der Bundesrat muss dem Parlament bis Ende 2026 eine Vorlage für den Zeitraum 2030 bis 2040 vorlegen. Es gebe den Willen zur Finanzierung und zur Modernisierung, entsprechend den Veränderungen der Gesellschaft, sagte Baume-Schneider zu einer Klausur zum Thema im Bundesrat. (sda/daf/jwe)

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Kommentare

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08.03.2025 07:10

Mirko_Stan

Schon Mist, man hat zweimal die Prämie für die AHV bezahlt, krieg ab nur 150%

0 2
07.03.2025 16:20

skywings2

Selbstverständlich will die rechtsbürgerliche Mehrheit im BR nichts für das Fussvolk tun. Wie bei der 13. AHV Rente, wie bei der Erhöhung der Mehrwehrtsteuer und den KK Prämien. Hingegen wurden Einkommenssteuern, die hauptsächlich hohe Einkommen belasten, gesenkt, Unternehmenssteuern reduziert, Vermögenssteuern drastisch gesenkt und Erbschaftssteuern teilweise sogar abgeschafft. All dies ändert erst mit einer anderen Parlaments-Zusammensetzung.

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07.03.2025 16:35

Sonnenliebe

Das sehe ich nicht so. Sozialpolitisch gibt es keine „Heiratsstrafe“, eher das Gegenteil ist wahr. Mit der CVP-Initiative droht ein Sozialabbau, den wir verhindern müssen. Die CVP hat aber schlicht übersehen, dass die hier angeblich benachteiligten Ehepaare andernorts bei der AHV weit mehr profitieren.
Die Linke ist dafür und die Rechten dagegen und das ist nichts Neues leider. Die Rechtsmehrheit im Nationalrat hat mehr Macht bei Entscheidungen.

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