Bundesrat will Regeln für Import von Hundewelpen verschärfen
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Tierschutz
Schweiz

Bundesrat will Regeln für Import von Hundewelpen verschärfen

27.11.2023 11:43 - update 27.11.2023 12:52

Baseljetzt

Der Bundesrat will dem verantwortungslosen Import von jungen Hunden einen Riegel schieben. Neu sollen Welpen erst ab dem Alter von 15 Wochen in die Schweiz gebracht werden dürfen.

Mit der Verschärfung will der Bundesrat erreichen, dass weniger Welpen via Internet unbedacht und spontan im Ausland gekauft werden, wie das Departement des Innern (EDI) zur Eröffnung der Vernehmlassung am Montag schrieb. Bestellt werden die Tiere via Internet und mit Sammeltransporten in die Schweiz gebracht.

Gefahr von Krankheiten

Diese Transporte bergen laut dem EDI ausserdem die Gefahr, dass sich die sehr jungen Hunde gegenseitig mit Krankheiten anstecken. Denn heute gilt für die Einfuhr von Hundewelpen in die Schweiz kein Mindestalter. Sind die Hündchen jedoch unter acht Wochen alt, dürfen sie nur zusammen mit dem Muttertier ins Land gebracht werden.

Die Altersgrenze von 15 Wochen oder rund vier Monaten gibt es laut EDI in vielen EU-Staaten. Eine Ausnahme von der Regel will der Bundesrat indessen für Privatpersonen machen, die einen jungen Hund selbst bei einem Züchter im Ausland abholen. Auch für die Einfuhr von jungen Diensthunden soll es Ausnahmen geben.

Zahl stieg während Pandemie an

Die Zahl der importierten acht bis 15 Wochen alten Welpen stieg vor allem während der Covid-19-Pandemie an, auf bis insgesamt rund 15’500 im Jahr 2021, wie der Datenbank Amicus zu entnehmen ist. 2022 gab es noch 12’200 registrierte Importhunde dieser Altersgruppe und bis Ende Oktober 2023 deren 7’600.

Angaben zur Herkunft dieser Tiere – ob aus einer Zucht, dem Tierschutz oder Findeltier – macht die Datenbank nicht. Auch über alles gesehen ging die Zahl der importierten Hunde 2022 zurück. Die meisten Importhunde waren Mischlinge; die nächsten Plätze der Rangliste belegen kleine Rassen. Insgesamt lebten in der Schweiz zuletzt rund 562’000 Hunde.

Weniger Versuchstiere töten

Der Bundesrat schlägt noch weitere Verschärfungen von Tierschutzbestimmungen vor, unter anderem zu Gunsten von Versuchstieren. Er will neu vorschreiben, dass die Zucht von Tieren ausdrücklich auf das notwendige Minimum beschränkt wird.

Die Bestimmung aller Versuchstiere soll zudem neu in einer Datenbank erfasst werden. Dies soll laut EDI verhindern, dass Institutionen Tiere für Versuche züchten, für die diese dann nicht verwendet und deshalb getötet werden.

Vorschläge in der Vernehmlassung

Weiter will der Bundesrat vorschreiben, dass Käfige und Gehege für Versuchstiere Rückzugsmöglichkeiten bieten. Der Bundesrat stützt sich mit seinem Vorschlägen auf das 3R-Prinzip, also die Reduktion der Zahl der Tiere (Reduce), den Ersatz von Tierversuchen (Replacement) und verbesserte angewandte Methoden (Refine).

Strengere Vorgaben sollen künftig auch für den Umgang mit Tieren gelten. Verbieten will der Bundesrat das Kürzen von Hühnerschnäbeln und das Kürzen der Schwänze von Schafen und bestimmte Methoden im Umgang mit Pferden, Ponys und Eseln sowie Ausrüstungsgegenstände für den Umgang mit diesen Tieren.

Die Vorschläge sind bis zum 15. März 2024 in der Vernehmlassung. (sda/mei)

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30.11.2023 19:11

mil1977

Dem Bundesrat dürfe mit der Wlpen-Mafia, den kurdischen und libanesischen kriminellen Clans, den türkischen Grauen Wölfen und der YPG, der PKK, der nigerianischen, maghrebinischen und tschetschenischen Mafia, den hunderttausenden kriminellen Illegalen sowie der Antifa und den Islamisten, bis mindestens ins Jahr 2060 die Arbeit nicht ausgehen…

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