Covid-Impfung verweigert: Vier Berufsmilitärs  zurecht entlassen
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Bundesgericht
Schweiz

Covid-Impfung verweigert: Vier Berufsmilitärs zurecht entlassen

23.03.2023 12:57 - update 23.03.2023 17:36

Baseljetzt

Das Bundesgericht hat entschieden: Die Schweizer Armee hat vier Berufsmilitärs zurecht gekündigt, weil sie die Covid-19-Impfung verweigerten. Dieser Eingriff in die persönliche Freiheit sei ok.

Die Impf-Pflicht und die Entlassung im Fall einer Verweigerung stellen zwar einen Eingriff in die persönliche Freiheit dar. Dieser Eingriff ist vorliegend jedoch gerechtfertigt, schreibt das Bundesgericht in einem am Donnerstag publizierten Urteil.

Bei Berufsmilitärs einer Spezialeinheit sei der Eingriff als leicht zu betrachten. Wer sich als Berufsmilitär anstellen lasse, stehe in einem besonderen Rechtsverhältnis zum Staat. Mit dem Dienst in der Armee sei zudem die Gehorsamspflicht verbunden.

Das Bundesgericht führt weiter aus, dass die Verordnung über das Personal für den Truppeneinsatz zum Schutz von Personen und Sachen im Ausland eine ausreichende gesetzliche Basis für den Grundrechts-Eingriff bilde. Darin sei eine Pflicht für Behandlungen und Vorsorgemassnahmen festgelegt. Dass Impfungen nicht explizit genannt werden, sei nicht von Belang.

Tests nicht zielführend

Eine mildere Massnahme, wie regelmässige Tests, gäben aufgrund der verschärften Einreisebestimmungen gewisser Länder keine ausreichende Gewähr für eine rasche Einsatzbereitschaft. Zudem erachtet das Bundesgericht die Impfung als zumutbar.

Die von den Kündigungen betroffenen Männer gehörten dem Kommando Spezialkräfte an, das dem Kommando Operationen unterstellt ist. Im Herbst 2021 sprach dieses die vier Entlassungen aus.

Durch davor geführte Gespräche und arbeitsrechtliche Ermahnungen liessen sich die Betroffenen nicht umstimmen. Das Bundesverwaltungsgericht wies die Beschwerden vergangenes Jahr ab, worauf die vier Männer ans Bundesgericht gelangten.

Mitglieder der Spezialeinheit waren im August 2021 in Kabul/Afghanistan bei der Evakuierung von Schweizer Staatsangehörigen und lokalem Personal beteiligt. (sda/rif)

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