Covid-Massnahmenkritiker Daniel Stricker wurde freigesprochen
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Zürich
Schweiz

Covid-Massnahmenkritiker Daniel Stricker wurde freigesprochen

16.05.2023 14:22 - update 16.05.2023 20:38

Baseljetzt

Das Bezirksgericht Zürich spricht Daniel Stricker frei. Ihm wurde vorgeworfen, mit seiner Teilnahme an einer der ersten Corona-Demos im Mai 2020 gegen die Covid-Verordnung verstossen zu haben.

Das Statthalteramt Zürich verurteilte Stricker im März 2022 per Strafbefehl zu einer Busse von 800 Franken wegen Verstosses gegen das in der Covid-Verordnung verankerte Kundgebungsverbot mit mehr als fünf Personen. Er soll einer polizeilichen Anweisung, die Kundgebung zu verlassen, nicht Folge geleistet haben.

Gegen diesen Strafbefehl erhob Stricker Einsprache, weswegen es zur Gerichtsverhandlung kam. Stricker erschien im Indianerkostüm zur Verhandlung. «Weil ich kulturelle Aneignung liebe», sagte er auf eine Frage des Richters zu seiner Kleidung. Rund 40 Sympathisanten und Sympathisantinnen von Stricker verfolgten die Verhandlung im Saal.

Der 52-Jährige Ostschweizer machte am Dienstag vor dem Bezirksgericht Zürich geltend, er sei am 23. Mai 2020 nicht als Teilnehmer, sondern als Journalist an der «Anti-Lockdown-Demo» auf dem Zürcher Sechseläutenplatz gewesen. Er habe deshalb nicht gegen das Kundgebungsverbot verstossen.

Keine Transparente und keine Parolen

Stricker berichtete damals in einem Livestream im Internet über die Kundgebung. Die Aufzeichnung dient nun als Beweismittel im Gerichtsverfahren. Wie Stricker und sein Anwalt in der Verhandlung ausführten, ist auf dem Video zu sehen, dass er keine Transparente oder ähnliches dabei gehabt und auch keine Parolen gerufen habe.

Als die Polizei die Teilnehmenden per Lautsprecher-Durchsage dazu aufgefordert habe, den Platz zu verlassen, weil die Kundgebung illegal sei, habe er sich nicht angesprochen gefühlt, weil er kein Teilnehmer sei. Andere Journalisten seien auch vor Ort geblieben.

Als er von Polizisten persönlich dazu aufgefordert wurde, den Platz zu verlassen, habe er dies getan. Rund zwei Jahre später erhielt er den Strafbefehl. Zusätzlich zur Busse von 800 Franken sollte Stricker noch Gebühren in der Höhe von 550 Franken bezahlen.

Freispruch für Stricker

Der Verteidiger des Beschuldigten machte an der Verhandlung noch verschiedene weitere juristische Gründe für einen Freispruch geltend. Das Bezirksgericht Zürich sprach Stricker am Dienstagabend frei und hob den Strafbefehl auf. Das Gericht schloss sich der Sichtweise an, dass Stricker als Journalist und nicht als Teilnehmer an der Kundgebung war.

Den Freispruch nahm Stricker mit Genugtuung zur Kenntnis. «Ich bin nun amtlich bestätigter Journalist», sagte er nach der Urteilsverkündung gegenüber anwesenden Journalist:innen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Zürcher Obergericht weitergezogen werden. Geschieht dies nicht nicht, erhält der freigesprochene Massnahmenkritiker eine Entschädigung von 2000 Franken für seine Anwaltskosten. (sda/mei)

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Kommentare

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16.05.2023 14:31

PJPM

Das Auftreten des Herrn Stricker als indigener Nordamerikaner und die Behauptung, als Journalist bei der Demo gewesen zu sein, haben etwas gemeinsam: Sie sind unglaubwürdig.

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