Darf die Polizei kleine Mengen Drogen beschlagnahmen?
©Bilder: Keystone
Street Parade
Schweiz

Darf die Polizei kleine Mengen Drogen beschlagnahmen?

12.08.2023 07:11 - update 12.08.2023 08:32
Nathalie Schaffner

Nathalie Schaffner

Auf Social Media wird behauptet, dass das Mitführen einer kleinen Menge Drogen erlaubt sei. So dürfe die Polizei keine Drogen für den Eigengebrauch einziehen. Doch ganz richtig ist diese Information nicht.

Am Samstag ist es wieder soweit: Hunderttausende Menschen strömen auf die Strassen von Zürich und feiern an der Street Parade. Wenn die Love Mobiles rollen, fliesst der Alkohol und auch der Griff nach Drogen ist meist nicht weit entfernt. Doch nun soll ein neuer Bundesgerichtentscheid die Drogenwelt aufmischen – oder doch nicht?

Falschinformationen auf Social Media

«Drogen sind zum Eigenbedarf erlaubt!» Zurzeit kursieren viele Beiträge im Internet, die dies behaupten.

Grund dafür ist ein neues Urteil des Bundesgerichtes im Zusammenhang mit Cannabis. Denn von nun an darfst du bis zu zehn Gramm Cannabis für den Eigenkonsum mitführen. Die Polizei darf diese kleine Menge nicht einziehen. Gemäss Rechtsexperten wird dies auch für andere Drogen gelten. Dies berichtet die Sonntagszeitung. Doch welche maximalen Mengen für andere Drogen gelten ist noch unklar.

Darfst du also an der Street Parade auch kleine Mengen Kokain bei dir haben? Die Antwort der Polizei ist eindeutig: Nein. Auf Anfrage von Baseljetzt bestätigt die Kantonspolizei Zürich, dass illegale Drogen eingezogen werden. Lediglich die geringfügige Menge an Cannabis darf für den Eigengebrauch mitgeführt werden.

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