
Der Bundesrat will ein fakultatives Referendum zu EU-Verträgen
Baseljetzt
Der Bundesrat will, dass sich nur das Volk und nicht der Ständerat zum Vertragspaket mit der EU äussern kann. Die Entscheidung, ob ein Volksmehr oder ein Ständemehr nötig ist, liegt beim Parlament.
Bei einem lediglich fakultativen Referendum ist die Hürde für eine Zustimmung an der Urne weniger hoch. Denn die Mehrheit der Stimmenden muss zwar Ja sagen, aber eine Ja-Mehrheit der Kantone ist nicht erforderlich.
Verweis auf bisherige Praxis
Beim Entscheid für das fakultative Referendum stützte sich der Bundesrat auf frühere vergleichbare Fälle, wie er in einer Mitteilung vom Mittwoch schrieb. Zudem zog er die Rechtslehre bei und führte Gespräche mit den Kantonen und den aussenpolitischen Kommissionen beider Räte.
Verfassungsrechtlich sei ein fakultatives Referendum die am besten abgestützte und politisch tragfähigste Lösung, schrieb er nun. Dieses Vorgehen entspreche der bisherigen Praxis bei den Bilateralen. Das Schengen/Dublin-Abkommen habe eine weitergehende dynamische Rechtsübernahme vorgesehen als das neue Vertragspaket.
Der Bundesrat erinnert zudem ans Nein zur Volksinitiative «Staatsverträge vors Volk». Eine klare Mehrheit der Stimmenden habe damit ausgedrückt, dass sie bei völkerrechtlichen Verträgen mit wichtigen rechtssetzenden Bestimmungen kein obligatorisches Referendum wolle.
Das fakultative Referendum zu den EU-Verträgen ist für den Bundesrat auch mit Blick auf inländische Regelungen wie der Lohnschutz oder die Zuwanderung die überzeugendere Lösung. Die Abkommen könnten so formell mit der Umsetzung im Inland verknüpft werden, teilt er mit.
Die endgültige Entscheidung liegt beim Parlament
Mit einem fakultativen Referendum erhielten die Kantone und das Parlament den grösstmöglichen Handlungsspielraum. Denn ob für das EU-Vertragspaket nur das Volksmehr oder aber das Volks- und das Ständemehr nötig sein soll, entscheidet letztendlich und abschliessend das Parlament.
Der Bundesrat plant zudem mit vier Bundesbeschlüssen, über die das Parlament einzeln beraten und die auch je referendumsfähig sein sollen. Der erste dieser Bundesbeschlüsse betrifft die Stabilisierung der bilateralen Beziehungen mit Brüssel.
Die drei anderen sollen die Weiterentwicklungen regeln. Stichworte dazu sind Lebensmittelsicherheit, Strom und Gesundheit. Dieses Vorgehen respektiere den verfassungsmässigen Grundsatz der Einheit der Materie, schrieb der Bundesrat dazu.
Zurzeit ist geplant, dass die EU-Verträge noch im Mai in Bern paraphiert werden. Vor der Sommerpause will der Bundesrat die Vernehmlassung zum Paket eröffnen. Zeitgleich sollen die übersetzten Vertragstexte als Unterlagen zu der Vernehmlassung veröffentlicht. (sda/jsa)
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