Der Hammerangreifer vom Bahnhof SBB sieht sich als Opfer
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Bundesgerichtsurteil
Basel-Stadt

Der Hammerangreifer vom Bahnhof SBB sieht sich als Opfer

17.03.2023 11:59

Baseljetzt

Der Beschuldigte im Fall der Hammerattacke am Bahnhof SBB leidet an einer Schizophrenie. Er soll im Juni den Gouverneur der französischen Zentralbank attackiert haben. Am Montag beginnt der Strafprozess.

Wegen Wiederholungsgefahr hat das Bundesgericht eine Entlassung aus der Sicherheitshaft abgewiesen. Es bestätigt damit den Entscheid des Appellationsgerichts des Kantons Basel-Stadt von Ende Januar. Der Betroffene befindet sich seit seiner Festnahme am 26. Juni 2022 in Haft. Am Montag beginnt der Strafprozess gegen den Mann.

Wie das Bundesgericht ausführt, ist der Psychiater in seinem Gutachten vom November zum Schluss gelangt, dass die Schizophrenie zum Tatzeitpunkt «geeignet gewesen sei», die Fähigkeit des Beschuldigten zur Einsicht in sein Handeln zu beeinflussen.

Motiv ist nicht bekannt

Der Mann sei schon früher wegen seiner psychischen Verfassung behandelt worden. Die Ärzte hätten 2014 die Verdachtsdiagnose einer paranoiden Schizophrenie gestellt.

Das Motiv für die mutmassliche Tat ist gemäss den Ausführungen im Urteil des Bundesgerichts nicht bekannt. Der Mann argumentierte, dass er nicht Täter, sondern ebenfalls Opfer sei. Ein Dritter habe sie angegriffen. Verschiedene Zeugen sagten jedoch aus, dass der Beschuldigte auf den Zentralbank-Chef losgegangen sei. (sda/rif)

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