Mieterverband wehrt sich gegen Abbruchprojekte – Bauinspektorat relativiert
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Bauprojekte
Basel-Stadt

Mieterverband wehrt sich gegen Abbruchprojekte – Bauinspektorat relativiert

25.01.2023 10:42 - update 25.01.2023 13:53

Marko Lehtinen

Der Verband erhebt Vorwürfe: Die neuen Wohnschutzbestimmungen würden nicht eingehalten und die zuständige Behörde sei die falsche. Und er spricht von «Renditebauten».

Der Ärger beim Mieterverband über die betreffenden sechs Abbruchprojekte in der Stadt ist gross. In einer Mitteilung vom Dienstag schreibt er, bei den Gesuchen würden der Wohnschutz, Klimaschutz und Baumschutz ignoriert. Gut erhaltene Liegenschaften mit bezahlbarem Wohnraum sollten abgerissen werden, «um die Terrains mit verdichteten Renditebauten zu überziehen». Ausserdem würden Bäume gefällt.

Als Investoren nennt der Mieterverband die A-Tech Consulting AG, Bahiba Group SA, Parc Dale AG, Wimag und die Ulrich Stamm-Wohltätigkeitsstiftung AG.

In seinen Einsprachen gegen die sechs Abbruchgesuche in den Quartieren Gundeli, Neubad, Bachletten, Matthäus und auf dem Bruderholz beruft sich der Verband auch auf die neuen Basler Wohnschutzbestimmungen. Diese würden schlicht nicht beachtet, obwohl sie seit vergangenem Frühling gültig sind.

Bestimmungen nicht beachtet?

Verschiedene Kriterien würden nicht erfüllt. Der Mieterverband zählt auf: Es müsste nachweislich unmöglich sein, den langjährigen Wohnraum mit standardisierten baulichen Massnahmen zu sanieren. Zudem müsste ein neues Projekt «ökologisch topp sein – blosse Wärmepumpen und Solarpanels reichen gemäss Gesetz bei Weitem nicht».

Mieterverband wehrt sich gegen Abbruchprojekte - Bauinspektorat relativiert
Eine betroffene Liegenschaft an der Breisacherstrasse in Basel. Bild: MV BS

Auch müsste die Bilanz der Grauen Energie für einen Neubau und gegen eine Wohnungssanierung sprechen. Und schliesslich müssten die neuen Wohnungen in derselben Kategorie verbleiben wie die bisherigen, also nach Grundriss, Grösse und Mietzins nur unwesentlich vom bestehenden Wohnraum abweichen.

Verband fordert die Wohnschutzkommission

Offenbar sind die neuen Wohnschutzbestimmungen bei einigen Hauseigentümern noch nicht angekommen. Doch das ist nicht alles: Der Mieterverband sagt in seiner Medienmitteilung, dass das Bauinspektorat für die Abbruchbewilligungen gar nicht die zuständige Behörde sei, obwohl die Gesuche am Ende dort landeten. «Laut Gesetz ist die Wohnschutzkommission für das Verfahren zuständig», heisst es kurz und bündig.

Dem widerspricht das Bauinspektorat ebenso sec: «Gemäss § 2 WRSchV vollzieht das Bau- und Gastgewerbeinspektorat die Bestimmungen über den Abbruch von Wohnraum», schreibt Nicole Ryf-Stocker, Co-Leiterin der Kommunikation beim Bau- und Verkehrsdepartement, auf Anfrage. Weiter könne sich das Departement derzeit nicht dazu äussern.

An der Sichtweise des Mieterverbandes dürfte das wenig ändern. Für ihn liegt einiges im Argen. Und er sieht weiteren Handlungsbedarf. Im Communiqué kündigt er schon die nächste Einsprache an: «Bereits ist ein weiteres grosses Abbruchgesuch gestellt. Diesmal soll es bezahlbaren Wohnraum in Riehen treffen».

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