
Nach einem halben Jahr im Stall: Die Hühner sind wieder los
Ariela Dürrenberger
Die Vogelgrippe geht um: Fast ein halbes Jahr lang mussten Freilandhühner im Stall bleiben. Jetzt dürfen sie wieder raus – trotz Ansteckungsgefahr.
Dienstagmorgen, 10 Uhr: Jörg Rieder öffnet die Tür zum Hühnerstall. 9’000 Hühner hält der Geflügelbauer hier in Rothenfluh. Heute dürfen sie zum ersten Mal seit November letzten Jahres wieder auf die Wiese. Im Winter grassierte die Vogelgrippe, landesweit mussten die Tiere im Stall bleiben.
Risiko bleibt
Doch noch sind die Hühner nicht sicher: «Ein Infektionsrisiko kann nicht völlig ausgeschlossen werden, da Wildvögel – auch ohne Symptome zu zeigen – Träger des Virus sein können», schreibt das Baselbieter Veterinäramt auf Anfrage.
Trotzdem sollen die Tiere nun wieder Rasen und Erde unter den Krallen spüren. Das Veterinäramt hält die Aufhebung der Massnahmen für gerechtfertigt. «Die Wahrscheinlichkeit einer Einschleppung durch Zugvögel in die Schweiz ist zurzeit gering, da der Vogelzug weitgehend abgeschlossen ist», erklärt das Amt. Zudem seien viele Vögel am Brüten und deshalb ortsgebunden.
Baselbiet hat einen «Schoggiplatz»
Das Baselbiet hat zudem einen grossen Vorteil: Wasservögel, bei denen das Virus nachgewiesen wurde, gibt es in der Region nicht. Das beruhigt Jörg Rieder, denn «bei Möwen und Schwänen hat man Bestände gefunden – ich bin jetzt in der glücklichen Lage, dass wir keine grossen Gewässer in der Nähe haben».
«Hätten wir die Vogelgrippe auf dem Hof, müssten wir alle Tiere töten», sagt der Geflügelhalter. Ein Szenario, das er auf jeden Fall vermeiden wolle. Die Hühner zum Schutz im Stall zu lassen, sei aber keine Option. Damit würde er die Richtlinien für Freilandhaltung nicht erfüllen, und sein grösster Abnehmer würde seine Eier nicht mehr kaufen.
Meldepflicht gilt weiterhin
Generell sind alle Geflügelhalter:innen dazu aufgefordert, ihre Tiere im Auge zu behalten. Treten vermehrt Krankheiten oder Todesfälle auf, muss dies dem Tierarzt/der Tierärztin gemeldet werden. Auch wer nur wenige Hühner hält, muss seine Geflügelhaltung registrieren lassen, schreibt das Bundesamt für Veterinärwesen (BLV) in einer Mitteilung.
Weiter weist das BLV darauf hin, dass sich Geflügelhalterinnen und -halter über die Seuchenlage informieren müssen. Das BLV geht davon aus, dass auch im kommenden Winterhalbjahr die Tiere landesweit in den Stall müssen. Eine Impfung gegen die Vogelgrippe ist in der Schweiz noch nicht zugelassen. Einzig zwei Schweizer Zoos verwenden zurzeit Impfstoffe zu Forschungszwecken.
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