Die Reform des Sexualstrafrechts schreitet voran
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Recht
Schweiz

Die Reform des Sexualstrafrechts schreitet voran

01.06.2023 16:35 - update 01.06.2023 18:21
Michael Kempf

Michael Kempf

Freezing und «Nein heisst Nein»: Bei der Anpassung des Sexualstrafrechts haben sich National- und Ständerat geeinigt.

Sie sorgte für ein Pingpongspiel zwischen National- und Ständerat, die Reform des Sexualstrafrechts. Und auch medial sorgte das Thema für hitzige Diskussionen. Besonders die Diskussion zwischen Widerspruchslösung «Nein heisst Nein» und der Zustimmungslösung «Nur Ja heisst Ja» wurde in der Politik und Gesellschaft wild diskutiert.

Mit 105 zu 74 Stimmen bei 11 Enthaltungen hat sich nun der Nationalrat mit dem Ständerat geeinigt. Dieser hatte dem Kompromiss – Widerspruchslösung, aber inklusive Berücksichtigung der Schockstarre (Freezing) – im März zugestimmt.

Damit anerkennen die Räte, dass Opfer von sexualisierter Gewalt zuweilen ihre Ablehnung nicht zum Ausdruck bringen können, wenn sie sich in einer Art Schockzustand befinden. Gerichte sollen dies künftig ebenfalls als Ablehnung deuten können.

«Ein Sieg für die Menschenrechte!»

Amnesty International freut sich über die Einigung zwischen National- und Ständerat. «Dies ist ein Sieg für die Menschenrechte in der Schweiz und für all die Personen und Organisationen, die sich seit langem dafür einsetzen», sagt Cyrielle Huguenot, Verantwortliche für Frauenrechte bei Amnesty International Schweiz.

Für die Operation Libero ist die Diskussion um die Debatte rund um «Nur Ja heisst Ja» noch nicht vorbei. «Aus politischer Sicht mag die Diskussion vorerst abgeschlossen sein, aber gesellschaftlich ist das Thema rund um die sexualisierte Gewalt noch nicht vom Tisch», sagt Denis Sorie von Operation Libero.

Mehr Sensibilisierung zum Thema sexualisierte Gewalt. Das sind die Forderungen, die Operation Libero nun vom Bund fordert. «Es braucht ein Umdenken innerhalb der Gesellschaft», so Sorie.

Gesellschaftliche Signalwirkung

Die Mehrheit des Parlaments verspricht sich von der Revision des Sexualstrafrechts, dass mehr Fälle von sexualisierter Gewalt als Vergewaltigung qualifiziert werden. Nichts ändern wird die Reform daran, dass die Beweislage oft schwierig ist. Befürworter:innen der Reform versprechen sich jedoch Veränderungen in der Befragung von Opfern – und hoffen auf eine gesellschaftliche Signalwirkung.

Die Vorlage geht zurück an den Ständerat.

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