Diese Änderungen treten im November in der Schweiz in Kraft
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Diese Änderungen treten im November in der Schweiz in Kraft

01.11.2025 20:11 - update 01.11.2025 18:06

Baseljetzt

Änderungen beim Schutzstatus S für Ukraine-Flüchtlinge, eine neue Bezugsdauer bei Kurzarbeitsentschädigung und neue QR-Rechnungen. Im November treten diese und weitere Änderung in der Schweiz in Kraft. Ein Überblick.

Asyl

Ob Geflüchtete aus der Ukraine in der Schweiz den Schutzstatus S erhalten, hängt ab 1. November davon ab, woher sie kommen. Das hat der Bundesrat Anfang Oktober entschieden. Mit der unterschiedlichen Behandlung je nach Herkunftsregion will der Bundesrat eine Forderung aus dem Parlament erfüllen. Je nach Herkunftsgebiet gilt eine Rückkehr dorthin als zumutbar oder als nicht zumutbar. Angewendet wird die neue Regel bei allen Gesuchen, die ab diesem Stichtag geprüft werden, auch wenn sie vorher eingereicht worden sind. Neues gilt ab 1. November auch für Heimat-Reisen: Wer den Status S hat, darf nur noch 15 Tage pro Halbjahr statt wie heute 15 Tage pro Quartal in die Ukraine reisen. Die Unterscheidung nach Herkunftsregion gilt nicht für jene Menschen, die mit Schutzstatus in der Schweiz leben. Auch bei Familienmitgliedern von Ukraine-Flüchtlingen mit Status S, die noch in der Ukraine sind, wird die neue Bestimmung nicht angewendet. Den Schutzstatus S an sich will der Bundesrat indes bis 4. März 2027 weiterführen.

Arbeit

Der Bundesrat verlängert die maximale Bezugsdauer der Kurzarbeitsentschädigung von heute 18 auf 24 Monate. Er setzt damit einen Entscheid des Parlaments aus der Herbstsession um. Die geänderte Verordnung tritt am 1. November in Kraft. Sie gilt bis Ende 2028. Ziel der Neuregelung ist es, insbesondere Unternehmen der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (MEM-Industrie) und der Uhrenindustrie sowie deren Zulieferer zu unterstützen, die seit zwei Jahren unter konjunkturellen Schwächen leiden und bereits Kurzarbeit eingeführt haben. Hinzu kommen die von den USA auf unbestimmte Zeit verhängten Zölle von 39 Prozent. Bereits im vergangenen Jahr war die maximale Bezugsdauer von 12 auf 18 Monate verlängert worden. Kurzarbeit darf jedoch nicht über mehrere Jahre hinweg ohne Unterbrechung in Anspruch genommen werden. Nach 24 Monaten gilt eine sogenannte Karenz- oder Wartefrist von sechs Monaten.

Rechnungen

Ab dem 21. November 2025 müssen alle QR-Rechnungen strukturierte Adressen (Adresstyp «S») verwenden, also die Aufteilung der Adresse im Swiss QR Code in einzelne Elemente. Sonst sind Zahlungen nicht mehr möglich. Unstrukturierte Adressen werden damit abgeschafft. Zudem wird am diesem Datum der Zeichensatz erweitert, um Sonderzeichen und Umlaute besser zu unterstützen. Diese Anpassung betrifft alle, die Rechnungen mit QR-Code erstellen oder verarbeiten.

Öffentlicher Verkehr

Das Gesetz über die Beteiligung des Kantons Bern an der BLS tritt am 1. November in Kraft. Das hat der Berner Regierungsrat im September beschlossen. Das Gesetz schafft die gesetzliche Grundlage für die Beteiligung des Kantons an der BLS AG und der BLS Netz AG. Der Kanton hält demnach mindestens 50 Prozent und höchstens 70 Prozent der Aktien. Aktuell ist der Kanton Bern mit 56 Prozent an der BLS AG beteiligt. Ein weiterer Grossaktionär ist der Bund mit einem Anteil von knapp 22 Prozent. Hinzu kommen andere Kantone, Gemeinden und Private. Die Aktien der BLS AG werden ausserbörslich gehandelt.

(sda/daf)

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