Diese neuen Gesetze treten ab Januar in Kraft
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Schweiz

Diese neuen Gesetze treten ab Januar in Kraft

30.12.2023 20:15 - update 31.12.2023 08:41

Baseljetzt

Höhere Mehrwertsteuer, eine strengere Telefonüberwachung und ein Fitnessprogramm für Armeeangehörige: Am 1. Januar 2024 treten verschiedene Gesetzes- und Verordnungsänderungen in Kraft. Ein Überblick.

Höherer Sold für Zivis, verschärfte Handyüberwachung und ein Fitnessprogramm in der Armee: Am 1. Januar 2024 treten verschiedene Gesetzes- und Verordnungsänderungen sowie sonstige Neuerungen in Kraft. Das sind die wichtigsten Änderungen für nächstes Jahr:

Film

Online- und Fernsehdienste müssen hierzulande vier Prozent ihres Schweizer Umsatzes ins Schweizer Filmschaffen investieren und eine Quote von mindestens dreissig Prozent an europäischen Filmen einhalten. Das schreibt die sogenannte «Lex Netflix» vor, die das Volk im Mai 2022 beschloss.

Hiesige Filmschaffende und der Filmstandort Schweiz haben dadurch geschätzt 18 Millionen Franken mehr im Jahr zur Verfügung – vornehmlich für Serien und audiovisuelle Formate. Für kleinere und mittlere Unternehmen etwa gibt es Ausnahmen von der Förderpflicht. Es gilt eine Mindestumsatzschwelle von 2,5 Millionen Franken pro Jahr. Und wer im Jahr nicht mehr als zwölf lange anrechenbare Filme zeigt, ist ebenfalls ausgenommen.

Fitness

Die Schweizer Armee darf für einen Pilotversuch die sportliche Leistungsfähigkeit von Armeeangehörigen und des Militärpersonals messen. Der Bundesrat erlaubt mit einer Verordnung vorerst bis Ende 2028, Gesundheitsdaten in Echtzeit zu analysieren. Die Informationen sollen über Sensoren gesammelt werden, ähnlich wie das beispielsweise mit Smartwatches funktioniert.

Die Armee will mit der Überwachung der Entwicklung der physischen und psychischen Fitness von der Rekrutierung bis zur Entlassung aus der Militärdienstpflicht Rückschlüsse gewinnen für eine bessere Fitness der Armeeleute, die Früherkennung von kritischen Gesundheitszuständen und die Verhütung von Unfällen und Verletzungen.

Gesundheitskosten

Es gelten neue Massnahmen, um den Anstieg der Gesundheitskosten zu bremsen. Darunter sind etwa ein Kostenmonitoring für Ärzte und Spitäler sowie Krankenkassen und ein Beschwerderecht für Krankenkassenverbände bei der kantonalen Spitalplanung. Unter anderem müssen Leistungserbringer und Versicherer neu die Kosten überwachen und falls nötig Gegensteuer geben, etwa mittels Tarifverkürzungen oder Rückvergütungen.

Daneben will der Bundesrat mit Generika-Förderung 250 Millionen Franken sparen. Unter anderem wird der Selbstbehalt von Patientinnen und Patienten beim Bezug teurer Originalpräparate anstelle von günstigerer Generika erhöht. Arzneimittel werden mit einem Selbstbehalt von neu vierzig statt zwanzig Prozent belegt, wenn sie im Vergleich zu wirkstoffgleichen Arzneimitteln zu teuer sind.

AHV

Ein erster Teil der AHV-Revision tritt in Kraft. Für alle wird ein Teil-Vorbezug oder ein Teil-Aufschub der Rente möglich, was erlaubt, die Erwerbsarbeit schrittweise zu reduzieren. Wer über das Referenzalter hinaus für Lohn arbeitet, kann neu wählen, ob er oder sie auf dem gesamten Einkommen AHV-Beiträge zahlen oder dies bis zum Freibetrag nicht tun will.

Brustkrebs

Neu übernimmt die obligatorische Krankenpflegeversicherung die Kosten für die vorsorgliche Brust- und Eierstockentfernung bei bestimmten Hochrisikogenen. Damit will der Bund die Vorbeugung von Brust- und Eierstockkrebs bei Frauen mit besonderen Risiken verbessern. Bisher wurden beide Eingriffe nur bei Vorliegen von zwei spezifischen Genmutationen vergütet.

Elektroautos

Elektroautos unterstehen neu der Automobilsteuer, so wie andere Autos auch. Die seit 1997 geltende Steuerbefreiung für elektrisch betriebene Autos wurde aufgehoben. Damit werden Elektroautos künftig dem normalen Steuersatz von vier Prozent auf Automobilen für den Personen- oder Warentransport unterstellt. Die Steuererhebung erfolgt auf dem Importpreis, nicht auf dem Endverkaufspreis. Der Bundesrat will mit der Änderung Steuerausfällen entgegenwirken. Von 2018 bis 2022 hat sich die Anzahl der jährlich importierten Elektroautos von etwa 8000 auf über 45’000 fast versechsfacht.

Klima

Grosse Unternehmen in der Schweiz müssen eine verbindliche Klimaberichterstattung veröffentlichen. Bericht erstatten müssen Publikumsgesellschaften, Banken und Versicherungen mit mindestens 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie einer Bilanzsumme ab 20 Millionen Franken oder einem Umsatz von über 40 Millionen Franken. Die Berichte müssen von den Unternehmen veröffentlicht werden und mindestens zehn Jahre lang öffentlich zugänglich sein.

Rechenschaft ablegen müssen die Unternehmen über das finanzielle Risiko, das sie mit klimarelevanten Tätigkeiten eingehen. Weiter müssen sie offenlegen, wie sich ihre Tätigkeit auf das Klima auswirkt. Schliesslich müssen die Reduktionsziele für direkte und indirekte Treibhausgasemissionen umschrieben werden, samt den Plänen für die Umsetzung.

Konzernsteuern

Grosse international tätige Unternehmen werden in der Schweiz ab dem Steuerjahr 2024 mit einem Satz von mindestens 15 Prozent besteuert. Der Bundesrat setzt die von der OECD und den G20-Staaten vereinbarte Mindeststeuer für bestimmte Konzerne mit einer Verordnungsänderung um. Das Gesetz wird später auf dem ordentlichen Weg erlassen. Betroffen von der Mindeststeuer sind Konzerne, die einen weltweiten Jahresumsatz von über 750 Millionen Euro erzielen – und damit rund ein Prozent der in der Schweiz tätigen Unternehmen.

Mehrwertsteuer

Der Konsum in der Schweiz wird erneut teurer. Die Mehrwertsteuer auf Waren und Dienstleistungen wird von 7,7 auf 8,1 Prozent erhöht. Auch der reduzierte Zinssatz etwa für Lebensmittel steigt von 2,5 auf 2,6 Prozent. Der Sondersatz für Beherbergungen von 3,7 Prozent wird neu 0,1 Prozentpunkte höher ausfallen. Hintergrund ist das Ja des Stimmvolks zur AHV-Reform respektive der Zusatzfinanzierung. Diese wird über die Mehrwertsteuer generiert.

Überwachung

Die Behörden erhalten mehr Möglichkeiten zur Überwachung von Internet- und Telefon-Daten. Ein neuer Auskunftstyp ermöglicht es zum Beispiel, Anrufe von anonymen Bombendrohungen nachverfolgen zu können. Weitere Optionen ermöglichen eine präzise Positionsbestimmung im Mobilfunk bei Notsuchen oder Echtzeitüberwachungen etwa bei Menschen in Lebensgefahr.

Daneben sollen Strafverfolgungsbehörden schneller zu Daten kommen. Bislang hatten Anbieter von Fernmeldediensten einen Tag Zeit, um eine Behördenanfrage zu beantworten. Die Frist wird auf sechs Stunden verkürzt.

Zivilschutz

Zivilschutzleistende erhalten etwas mehr Sold. Erhöht wird der Sold des Zivilschutzes, weil der Sold in der Armee im November 2022 erhöht wurde und sich die Soldansätze des Zivilschutzes an jenen der Armee orientieren. Die Landesregierung will wieder für Gleichbehandlung sorgen und passte deshalb die Zivilschutzverordnung an. Bei den heutigen Beständen und Diensttagen führt die Änderung der Zivilschutzverordnung zu zusätzlichen Kosten von rund 1,3 Millionen Franken pro Jahr. (kae/sda)

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