Doppelmord im Café 56: 53-Jähriger zu lebenslänglicher Haft verurteilt
Leonie Fricker
Vor sieben Jahren wurden im Café 56 im Kleinbasel zwei Albaner kaltblütig erschossen. Einer der Täter sitzt lebenslänglich in Haft. Der zweite Angeklagte stand diese Woche vor Gericht. Am Donnerstag folgte das Urteil. Baseljetzt tickerte live.
Nach drei Prozesstagen am Basler Strafgericht steht das Urteil für den 53-Jährigen Albaner fest.
Schuldspruch: Der Beschuldigte wurde für schuldig befunden, im März vor sieben Jahren gemeinsam mit einem Komplizen bei einer Abrechnung im albanischen Drogenmilieu zwei Männer erschossen und einen dritten verletzt zu haben. Das Gericht sprach am Donnerstagnachmittag bei der Urteilsverkündung die Höchststrafe aus. Der Beschuldigte wurde zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt und wird für 15 Jahre des Landes verwiesen. Verurteilt wurde er für mehrfachen Mord, versuchten Mord, Gefährdung des Lebens und Vergehens gegen das Waffengesetz.
Der Schwester eines der Opfer sprach das Gericht eine Genugtuung von 10’000 Franken zu. Der Verurteilte muss ausserdem die Verfahrenskosten in Höhe von knapp 100’000 Franken zahlen.
Die Begründung: Die Aussage, dass der Beschuldigte an der Schiesserei im Café 56 nicht beteiligt war, sei eine reine Schutzbehauptung gewesen, sagte die Gerichtspräsidentin Dorrit Schleiminger. Die Schilderung des 53-Jährigen, wie der 9. März 2017 abgelaufen sei, stimme mit dem gesicherten Tatablauf nicht überein. Auch dass er während der Schiesserei am Boden lag und danach das Café fluchtartig verliess, sei nicht plausibel.
Zeugenaussagen und ein Überwachungsvideo zeigen, dass die beiden Täter das Café 56 mit gezogener Schusswaffe betreten hätten. Nach wenigen Sekunden hätten sie, ebenfalls gemeinsam, das Lokal wieder verlassen. Auf dem Videomaterial sei ausserdem erkennbar, dass sich der Beschuldigte sowohl beim Betreten als auch beim Verlassen des Lokals mit einer Hand am Rücken an den Hosenbund griff. Es sei davon auszugehen, dass er dort seine Waffe einsteckte.
Wer letztlich auf die beiden Opfer schoss und eine weitere Person verletzte, konnte von der Staatsanwaltschaft nicht abschliessend geklärt werden. Die Gerichtspräsidentin hielt aber fest, dass eine Mittäterschaft gleich schwer wiege. Die beiden hätten die Tat gemeinsam geplant und durchgezogen.
Zudem waren die Aussagen des Mittäters E.B. vom Montag als belastend gewertet. Dieser habe in der Vergangenheit zwar nicht immer die Wahrheit gesprochen, seine Aussage vom Montag sei aber mehrheitlich stimmig gewesen.
Das Fazit: Der Doppelmord im Café 56 sei eine «skrupellose und verwerfliche» Abrechnung im Drogenmilieu gewesen. Die Mordtat sei eine «extreme Geringschätzung des menschlichen Lebens», weshalb für den Angeklagten, gleich wie bei seinem Mittäter, die Höchststrafe angemessen sei.
Der Beschuldigte kann innert zehn Tagen Berufung anmelden. Somit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
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mil1977
Die Prohibition ist nach wie vor ein Geldsegen für die Organisierte Kriminalität, der Geldsegen. Darauf kann es nur eine Antwort geben: freigabe aller Drogen und Aufklärung und nochmals Aufklärung
Die Alternativem ist, dass die Organisierte Kriminalität immer mächtiger wird, bis sie die Staaten aus den Angeln heben kann, wir man es schon in machen südamerikanischen Staaten beobachten kann.
XxX84
Nach sieben Jahren? Nicht euer Ernst!