Du musst dein elektronisches ÖV-Billett weiterhin vor der Abfahrt lösen
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Entscheid
Schweiz

Du musst dein elektronisches ÖV-Billett weiterhin vor der Abfahrt lösen

21.05.2024 15:03 - update 21.05.2024 15:37

Baseljetzt

Wer in der Schweiz den öffentlichen Verkehr benutzt, muss weiterhin vor der Abfahrt von Bahn oder Bus ein gültiges Billett lösen. Darauf haben sich die Alliance Swisspass und der Bund geeinigt.

Die Regelung gilt auch dann, wenn es um ein elektronisches Ticket geht, das über eine Handy-App gelöst wird.

Es brauche eine in der ganzen Schweiz einheitliche, einfache und verständliche Regelung, begründete Alliance Swisspass am Dienstag in einer Mitteilung das Festhalten an der bisherigen Praxis. Ein Vorteil sei auch, das das bewährte Prinzip auch in Fällen anwendbar sei, in denen die Fahrzeit zwischen zwei Haltestellen sehr kurz sei, oder wenn sehr viele Leute unterwegs seien.

Hintergrund ist, dass elektronische Tickets in den letzten Jahren stetig an Bedeutung gewonnen haben. 2023 wurden den Angaben zufolge 68 Prozent aller Billetts im öffentlichen Verkehr via mobile und digitale Kanäle gekauft. Damit nahm auch die Zahl der Fälle zu, in denen Reisende bei Abfahrt des Verkehrsmittels noch kein Ticket vorweisen konnten, weil sie dieses nach eigener Aussage erst noch herunterladen wollten.

Verbesserungen angekündigt

Alliance Swisspass und das Bundesamt für Verkehr sehen aber auch Verbesserungspotenzial und haben daher Massnahmen vereinbart, wie es im Communiqué heisst. Unter anderem soll in Ticket-Apps künftig leichter ersichtlich sein, ob ein bestimmtes Billett ab sofort gilt oder erst später. Zudem ist eine Informationskampagne zum Thema geplant. (sda/daf)

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21.05.2024 16:21

Stephanie_BS

es geht ja nicht darum ob es vor der abfahrt gelöst wird oder nicht. sondern: wenn der zug 3 min. zu spät abfahrt und man vor der abfahrt ein ticket löst ob es dann gültig ist oder nicht. wenn der zug gem. plan um 14.30 fährt, der zug aber wegen verspätung erst um 1435 eintrifft und erst um 1436 fährt, man selbst aber um 1434 eintrifft und weil glück und es dann löst, hat man gem. heute ein ungültiges zugticket. obwohl der zug noch längst nicht abgefahren ist. das ist ja die sauerei. mit dieser erklärung haben sie nichts anderes gesagt als das sie es weiterhin so handhaben werden. eine pressemitteilung für nichts und wieder nichts haha.

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