E-Voting feiert Comeback: Tausende Basler stimmen bald elektronisch ab
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Schweiz

E-Voting feiert Comeback: Tausende Basler stimmen bald elektronisch ab

03.03.2023 13:58 - update 03.03.2023 20:43

Baseljetzt

Der Bundesrat erlaubt wieder Versuche mit E-Voting. Basel-Stadt ist einer von drei Kantonen, die im Juni das neue System der Post testen dürfen. Tausende Baslerinnen und Basler sind dabei.

Tausende Basler:innen dürfen ab Juni online abstimmen. Beim eidgenössischen Urnengang am 18. Juni wurden die Kantone Basel-Stadt, St. Gallen und Thurgau auserwählt, das neue E-Voting-System der Post einzusetzen. Das hat der Bundesrat am Freitag entschieden.

Teilnahme begrenzt

Allerdings darf nur ein kleiner Teil der Stimmberechtigten ihre Stimme elektronisch abgeben. Insgesamt beantragten die Kantone die Zulassung von rund 65’000 Stimmberechtigten für den Urnengang vom 18. Juni. Laut der Bundeskanzlei sind das rund 1,2 Prozent aller Schweizer Stimmberechtigten.

In allen drei Kantonen können Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer elektronisch abstimmen. Basel-Stadt lässt zudem im Inland lebende Menschen mit Behinderungen elektronisch abstimmen. Für beide Gruppen ist die elektronische Stimmabgabe ein wichtiges Anliegen, um ihr Stimmrecht effektiv ausüben zu können. In St. Gallen wiederum können sich Stimmberechtigte aus Gemeinden, die die E-Voting anbieten wollen, fürs elektronische Abstimmen anmelden.

Bewilligung bis 2025

Die Grundbewilligungen für die Kantone für eine beschränkte Zahl von Stimmberechtigten gelten bis und mit den Abstimmungen am 18. Mai 2025. Neben den Grundbewilligungen des Bundesrates benötigen die Kantone für jeden Urnengang eine Zulassung von der Bundeskanzlei.

E-Voting-Systeme waren 2019 zum letzten Mal eingesetzt worden. In jenem Jahr entschied der Bundesrat, die elektronische Stimmabgabe wegen Sicherheitsproblemen vorläufig nicht als ordentlichen Stimmkanal einzuführen. Die Post und der Kanton Genf zogen daraufhin ihre damaligen E-Voting-Systeme zurück. Das neue System soll nun die hohen Sicherheitsanforderungen erfüllen und werde kontinuierlich durch externe Expert:innen im Auftrag der Bundeskanzlei überprüft. (sda/fra)

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